Wir beliefern Ihr Zuhause oder Ihren Gewerbebetrieb mit Trinkwasser und entsorgen das verunreinigte Abwasser. Fünf Brunnen in unserem Wasserwerk Leidenhausen am Rande der Wahner Heide dienen als Frischespender, um Grundwasser aus Tiefen von bis zu 33 Metern zu fördern. Drei Trinkwasserhochbehälter im Stadtgebiet sorgen für einen konstanten Druck im Netz. Unser Trinkwasser in Rösrath hat eine hervorragende Qualität und kann unbedenklich direkt aus der Leitung getrunken werden.
KontaktInformationen zum Trink- und Abwasser
Häufig gestellte Fragen
Ja, denn Trinkwasser ist das am meisten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Unser Trinkwasser ist vom Wasserwerk in Leidenhausen über das Trinkwassernetz bis in Ihren Haushalt von exzellenter Qualität. Regelmäßige vorgeschriebene Tests und Kontrollen gewährleisten, dass unser Wasser jederzeit den hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Eine vollständige Wasseranalyse finden Sie hier.
Unser Trinkwasser hat eine Gesamthärte von 1,19 mmol/l und ist somit dem Härtebereich „weich“ zuzuordnen.
Der Wasserzähler ist in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich des Hauses.
Die Zählernummer ist die auf dem Wasserzähler eingestanzte oder abgedruckte Zahlenreihe. Sie wird manchmal auch mit WZNr. abgekürzt.
Den Zählerstand können Sie ganz einfach vom Display Ihres Wasserzählers ablesen – unabhängig davon, ob es sich um ein mechanisches oder digitales Zählwerk handelt. Auf dem Display ist der Wasserverbrauch in Kubikmetern (m3) angegeben. Diesen Wert benötigen wir für die Abrechnung des Trinkwassers, das von Ihnen für den täglichen Bedarf aus dem Versorgungsnetz bezogen wurde. Außerdem bestimmt er die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen. Die Nachkommastellen müssen beim Ablesen nicht berücksichtigt werden.
In der Regel wechseln die StadtWerke Rösrath die Wasserzähler aus eichtechnischen Gründen alle sechs Jahre. Es entstehen dabei keine Kosten für Sie.
Die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen passen wir auf Wunsch gerne Ihrem veränderten Verbrauchsverhalten an. Teilen Sie uns hierfür bitte Ihre Verbrauchsstellennummer und Ihren Zählerstand telefonisch unter (02205) 9250 – 600 mit.
Für die Erstellung einer Schlussabrechnung Wasser/Abwasser ist ein gemeinsames Übergabeprotokoll vom alten und neuen Eigentümer zu erstellen. Darin ist der Wasserzählerstand einzutragen. Ein entsprechendes Formular gibt es hier.
Wer seinen Garten im Sommer mit Trinkwasser aus der Leitung bewässern will, kann sich für die dabei verbrauchte Menge von den Abwassergebühren befreien lassen, weil das Gießwasser im Boden versickert und nicht im Abwasser landet. Erforderlich hierfür ist die Installation eines Gartenwasserzählers. Damit es nicht zu Rückflüssen aus der Entnahmestelle für das Gartenwasser und dadurch zu Verschmutzungen des Trinkwassers kommt, hat der Gesetzgeber verbindliche Vorgaben für den Einbau des Gartenwasserzählers erlassen. Diese haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Unter Kosten-Nutzen-Aspekten lohnt sich die Installation eines Gartenwasserzählers allerdings nur, wenn wirklich große Wassermengen für diese Bewässerungszwecke benötigt werden. Über Gartenwasserzähler darf zudem ausschließlich Wasser für die Gartenbewässerung entnommen werden. Die Befüllung von Pools und Schwimmbädern über Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Das Wasser aus einem Pool ist Abwasser, es muss der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden und ist somit gebührenpflichtig.
Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon: (02205) 92 50 600.
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