Sie nutzen eine Wärmespeicheranlage, z.B. eine Nachtspeicherheizung? Bei uns bekommen Sie den passenden Ökostrom, mit dem sie nicht nur Ihren CO2-Fußabdruck, sondern auch Ihre Stromrechnung senken. Denn Ihre Heizung nutzt den günstigen Tarif, zu dem Sie nachts Strom beziehen können, und speichert diesen Strom, damit Sie ihn tagsüber verbrauchen können.
Wichtige Information: Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters. Stromverträge können nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Bitte melden Sie sich spätestens 7 Werktage vor dem Ein- oder Auszug. Mehr Informationen in unseren FAQ.
KontaktIhre Vorteile auf einen Blick
- 100% Ökostrom für die Region
- Ausgezeichnet mit ok-Power-Siegel
- Attraktive Förderprogramme
- Kostenfreie Energieberatung
- Ausgezeichneter Kundenservice
- 4 Wochen Kündigungsfrist
Kennzeichnung der Stromlieferung
Informationen zum Produkt
Häufig gestellte Fragen
Ab 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus und nicht mehr rückwirkend möglich (§ 20a Abs. 2 EnWG).
Sobald Sie wissen, dass bei Ihnen ein Umzug ansteht, sollten Sie sich bei uns melden, damit wir alles Weitere für Sie rechtzeitig in die Wege leiten können.
Wenn Sie sich zu spät für eine Stromversorgung durch uns anmelden, kann es passieren, dass Sie zunächst in der meist teureren Grundversorgung landen.
Kündigen Sie Ihre Stromversorgung durch uns nicht rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Umzug), sind Sie bis zur Beendigung des Liefervertrages für die Stromkosten verantwortlich – unabhängig davon, ob Sie in der Wohnung wohnen oder nicht.
Sie möchten Wärmespeicher-Kunde bei der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH werden? Bitte rufen Sie uns in unserem Kundenzentrum unter 02205 / 9250 – 600 an und lassen sich von unseren Kolleginnen dort beraten. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag auch in unserem Downloadcenter herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.
Bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben in Ihrem Vertrag Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie. Sie müssen weder Ihren Vertrag bei dem anderen Anbieter kündigen, noch ihn über den Wechsel informieren. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend. Das Recht einer Bonitätsprüfung behalten wir uns vor.
Zur Information für Sie: Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch die StadtWerke Rösrath sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem derzeitigen Versorger erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen. Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird mit dem aktuellen Zählerstand eine Schlussrechnung erstellt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.
WärmeStrom ist von der Art derselbe Strom, der durch Ihre Steckdosen fließt. Doch wer mit Strom heizt, beispielsweise mit einer Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe, kann einen besonderen Stromtarif nutzen. Dieser Tarif ist in der Regel deutlich günstiger als Haushaltsstrom-Tarife. Voraussetzung für einen Wärmestromtarif ist ein separater Stromzähler – denn Heizungsstrom wird getrennt vom Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet. Ein Wechsel zu RöStrom Wärmepumpe lohnt sich also.
Mit unserem Wärmestromtarif können Sie bis zu 30 % gegenüber normalem Haushaltsstrom sparen. Denn es gibt besondere Tarife, die Wärmestrom günstig machen. Egal, welches Heizsystem Sie nutzen: Wichtig ist, dass Sie separate Zähler für Haushalts- und Wärmestrom haben. Denn Haushaltsstrom und Wärmestrom kosten pro kWh unterschiedlich viel und werden daher unterschiedlich abgerechnet. Das Preisblatt für unseren RöStrom Wärmespeicher finden Sie hier.
Mit Strom heizen verbraucht kein CO₂. Allerdings nur, wenn Ihr Wärmestrom bzw. Heizstrom Ökostrom ist – so wie unser RöStrom Wärmepumpe. Ein weiterer Vorteile ist: Elektroheizungen produzieren sofort nach dem Einschalten Wärme, sie müssen kaum gewartet werden und nehmen in der Wohnung wenig Platz weg. Außerdem kommen sie ohne Schornstein aus, so sparen Sie sich die Kosten für Schornsteinfeger*innen.
Tipp: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Infos gibt es hier.
Wärmestrom und Haushaltsstrom werden getrennt voneinander gemessen und abgerechnet. Das bedeutet also, dass man zwei unterschiedliche Stromtarife hat, die über separate Stromzähler laufen. Die Abrechnung erfolgt bei Eintarifzählern über die jeweiligen Zählerstände und bei Doppeltarifzählern über die Hochtarif- und Niedertarifwerte.
Hier haben wir für Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung inklusive Musterrechnung hinterlegt.
Bei Preisanpassungen errechnen wir Ihren Verbrauch vor und nach der Preisänderung auf Basis Ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Dies kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Wenn Sie eine genaue Abgrenzung Ihres Verbrauches und damit auch des von Ihnen zu zahlenden Betrages vor und nach der Preisanpassung wünschen, empfehlen wir Ihnen, am letzten Tag des alten Preises einen Zwischenzählerstand zu erfassen und an uns zu übermitteln.
Übrigens: Wir passen Ihre Abschläge nicht automatisch an. Wenn Sie eine Abschlagsänderung wünschen, können Sie dies entweder über das Online-Portal Energie, per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de oder telefonisch unter 02205 92 50 600 vornehmen.
Ein Eintarifzähler misst einen Tarif. Zum Beispiel misst ein Zähler den Haushaltsstromverbrauch und ein anderer Eintarifzähler den Stromverbrauch des Wärmeerzeugers. Die Zähler haben zwei unterschiedliche Zählernummern.
Ein Doppeltarif- oder Zweitarifzähler ist ein Zähler, der zwei Tarife misst. Genauer gesagt: Ein Doppel- bzw. Zweitarifzähler misst Hoch- und Niedertarif (HT und NT) mit Hilfe von zwei Zählwerken, aber nur einer Zählernummer. Wenn Sie mit einer Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe heizen, werden zwei Zählerstände angezeigt: wie viel Strom Sie zum Hochtarif tagsüber verbraucht haben und wie viel zum Niedertarif nachts. Denn beide haben einen anderen Kilowattpreis, der so korrekt abgerechnet werden kann.
Ein Doppeltarifzähler lohnt sich, wenn Sie nachts einen hohen Stromverbrauch haben, z.B. bei einer Nachtspeicherheizung. Allgemein ist Strom nämlich nachts – ungefähr von 20 bis 6 Uhr – günstiger. Die Heizung speichert den Strom aus der Nacht, damit Sie ihn tagsüber verbrauchen können. Die Inbetriebnahme eines Doppeltarifzählers müssen Sie jedoch vorher mit Ihrem Netzanbieter klären.
Im Niedertarif (NT) wird die Strommenge verrechnet, die in der Regel werktags nachts zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens sowie an Wochenenden und feiertags ganztägig verbraucht wird. Dann ist der Strom günstiger, da die Nachfrage geringer ist. In der restlichen Zeit tagsüber wird im Hochtarif (HT) bzw. Normaltarif abgerechnet. Zu diesen Zeiten ist der Strom folglich teurer. In welchen Zeiten Hoch- und Niedertarif genau gelten, wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt. Um zwischen beiden Tarifen unterscheiden zu können, benötigt man einen Doppeltarifzähler.
Am Strom selbst gibt es hier keinen Unterschied: Strom ist Strom. Es unterscheiden sich alleine die Tarife. Strom ist nachts billiger, weil die Nachfrage geringer ist und man so eine gleichmäßige Auslastung erreichen möchte.
Was hat es mit dem Wegfall oder der Absenkung der EEG-Umlage auf sich?
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war eine Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Um Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen frühzeitiger zu entlasten, hat die Koalition im Zuge des aktuellen Entlastungspakets das EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz auf den Weg gebracht. Das bedeutet, dass bereits zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde netto (4,43 Cent brutto) auf 0,00 ct/kWh abgesenkt wird. Dies wiederum führt zu einer Preissenkung bei Strom in dieser Höhe, denn die Energieversorger müssen den Wegfall vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Eine generelle Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wird nun zum Jahresanfang 2023 erwartet. Denn dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur aus Klimaschutzgründen weiter vorangetrieben werden muss, ist nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine unbestritten.
Was bringt der Wegfall der EEG-Umlage an Ersparnis?
Für einen vierköpfigen Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr bringt das eine jährliche Entlastung von 155 Euro brutto.
Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH berücksichtigt diese Strompreissenkung bei der Abrechnung automatisch. Kund*innen müssen nicht selbst aktiv werden.