Starkregen – so schützen Sie sich

Was tun bei einem Rückstau aus der Kanalisation durch Starkregen? Wer haftet für den Schaden und welche Pflichten hat der Eigentümer? Wir haben alle wichtigen Informationen in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Die Veränderung des Klimas ist auch in Mitteleuropa fühl- und sichtbar: lange Trockenperioden, immer wieder unterbrochen von kurzen, aber sehr heftigen Regenfällen in den Sommermonaten, an die wir uns wohl gewöhnen müssen.

Auch wenn es immer schon Starkregenereignisse gegeben hat, die Mengen, die in den letzten Jahren punktuell niedergegangen sind, übertreffen die Ereignisse früherer Jahrzehnte bei weitem. So fielen beispielsweise im Juli 2014 in Münster binnen weniger Stunden Regenmengen von insgesamt über 290 Litern pro Quadratmeter – davon 220 Liter pro Quadratmeter innerhalb von nur anderthalb Stunden. Die Schäden waren entsprechend hoch. Ähnliche Regenmengen kamen Ende Juli 2008 in Dortmund herunter. Auch Rösrath ist nicht verschont geblieben. Besonders heftig war es in den Sommern 2012, 2013, 2018 und zuletzt Mitte August 2020, als innerhalb von drei Tagen gleich zwei Mal der Himmel seine Schleusen öffnete und in der Folge zahlreiche Keller, Garagen und sogar die Unterführung am Bahnhof Rösrath unter Wasser standen.

Die Schäden, die solch ein Starkregen verursachen kann, sind immens und können auch im privaten Bereich schnell in die Tausende gehen. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts dessen schnell die Frage aufgeworfen wird, wer eigentlich dafür verantwortlich ist und im Schadensfall vielleicht auch haften muss.

Um hier die Antwort gleich vorwegzunehmen: Die Kommune bzw. der Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage ist es nicht. Er hat zwar dafür Sorge zu tragen, dass er sein Abwassernetz nach den anerkannten Regeln der Technik wartet, betreibt und – sofern erforderlich – ausbaut. Hier sind unter anderem auch der jeweilige Straßenbaulastträger und die Bauleitplanung gefragt. Letztlich ist aber jeder Einzelne sogar rechtlich in der Pflicht, entsprechende eigene Maßnahmen zu treffen, um sein Hab und Gut vor Überflutungs- und Rückstauschäden zu schützen.

Rückstau aus dem Kanal – und nun?

In der Regel fließt das Niederschlagswasser innerhalb der Kanäle ab, ohne dass es zu einem Aufstau kommt. Bei stärkeren Regenfällen kann es aber passieren, dass der Wasserspiegel im Kanalnetz bis annähernd auf Straßenhöhe ansteigt. Das ist ein natürlicher Vorgang. Weil das Kanalnetz nach dem Prinzip kommunizierender Röhren (= der Wasserspiegel gleicht sich aus) funktioniert, staut das Abwasser bei hohen Wasserständen auch bis in die Grundstücksleitungen zurück. Sind diese nicht ausreichend gegen einen Rückstau gesichert, können Räume, die unterhalb der Rückstauebene liegen, durch Bodenabläufe, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen geflutet werden.

Als Rückstauebene wird dabei die Höhe bezeichnet, bis zu der das Abwasser im öffentlichen Kanal sowohl bei planmäßigen als auch bei außerplanmäßigen Betriebszuständen ansteigen darf. In Rösrath ist dies die Straßenoberkante.

Alle Gebäudeteile, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen deshalb gegen einen solchen Rückstau gesichert werden – entweder über so genannte Rückstauverschlüsse oder über eine Hebeanlage. Installationsbetriebe beraten, welche Rückstausicherung im individuellen Fall erforderlich ist und wie diese gewartet werden muss.

Bei Rückstau haftet der Eigentümer

Die StadtWerke Rösrath planen, betreiben und pflegen das Kanalnetz in Rösrath gewissenhaft und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dabei wird es ständig weiterentwickelt und den jeweiligen Anforderungen, auch an die des Überflutungsschutzes, angepasst. Bauwerke wie das Regenrückhaltebecken im Mühlenweg oder der Stauraumkanal im Sonnenweg zeugen davon, weitere sind bereits in Planung.

Allerdings: Das Kanalnetz so zu ertüchtigen, dass es auch bei Starkregen die Wassermengen vollständig ableiten kann, ist weder technisch, noch finanziell realisierbar. Die Kosten für einen solchen Ausbau würden die Abwassergebühren, die die Rösratherinnen und Rösrather entrichten müssen, unzumutbar verteuern.

Im Gegenteil schreiben die technischen Regelwerke (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986 Teil 100) sogar vor, dass Grundstückseigentümer alle Entwässerungseinrichtungen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, selber ausreichend sichern müssen. Auch in der Entwässerungssatzung der StadtWerke Rösrath ist diese Pflicht der Grundstückseigentümer festgeschrieben (§ 13, Abs. 3).

Wer sein Grundstück nicht selber ausreichend sichert bzw. verbaute Rückstausicherungen nicht regelmäßig wartet, hat im Schadensfall das Nachsehen. Die Kommunen bzw. Betreiber der Abwasserbeseitigungsanlagen, in Rösrath also die StadtWerke, haften hierfür nicht. Auch eine Elementarschadenversicherung tritt in der Regel nicht ein, wenn das Grundstück nicht gesichert, eine verbaute Rückstausicherung nicht gewartet oder sogar defekt ist.

Wälle, Absätze und Aufkantungen schützen vor Überflutungen

Bei heftigen Regenfällen können die Wassermassen nicht immer vollständig im Boden versickern oder von den Kanälen aufgenommen werden. Überflutungen von Straßen und Wegen sind die Folge. Auch angrenzende Grundstücke und Gebäude bleiben dann häufig nicht verschont. Über Lichtschächte, tieferliegende Garagen, bodentiefe Fenster, Terrassen- oder Kellertüren sucht das Wasser sich seinen Weg auch in Häuser und richtet dort große Schäden an.

Um sich gegen Starkregenabflüsse zu schützen, gibt es einige Möglichkeiten. Mit Wällen, Stufen oder Aufkantungen an Gebäude- und Grundstücksöffnungen können Häuser wirkungsvoll gegen eindringendes Wasser abgeschirmt werden. Zusätzlich sollte die Gebäudehülle, insbesondere im Sockelbereich, abgedichtet werden, damit auch Sickerwasser keine Chance hat.

Bei Neubauten empfiehlt es sich, schon in der Planungsphase genau zu überlegen, welche Gebäudeteile möglicherweise gefährdet sind und wie sie geschützt werden können. Viele dieser Maßnahmen können bei Bestandsgebäuden auch nachträglich umgesetzt werden.

Und was tun die StadtWerke?

Die Mitarbeiter im Netzservice Abwasser kontrollieren das Kanalnetz in Rösrath in regelmäßigen Intervallen. Wassereinläufe und Gullys werden in engem Rhythmus gereinigt. Daneben wird das Netz laufend saniert, ausgebaut und an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst. Auf Grundlage von regelmäßigen rechnerischen Überprüfungen der hydraulischen Leistungsfähigkeit wird entschieden, an welchen Stellen das Kanalnetz ausgebaut werden muss.

Aktuell erarbeiten die Fachleute bei den StadtWerken außerdem für das Stadtgebiet Rösrath eine Starkregengefahrenkarte. Ziel dieser Karte ist es, Risikobereiche zu identifizieren und Handlungsbedarfe zu lokalisieren. Die Erkenntnisse, die aus der Starkregengefahrenkarte gewonnen werden, werden die Basis für ein Handlungskonzept sein, aus dem sich auch bauliche Maßnahmen ergeben werden. Dabei streben die StadtWerke auch eine Kooperation mit anderen Akteuren zusammen, beispielsweise mit der Feuerwehr und der Stadtplanung.

Übrigens: Die Mitarbeiter unseres Kanalbetriebs beraten Sie gerne, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Grundstück richtig an den Kanal angeschlossen und ausreichend gegen Rückstau gesichert ist.

Informationsflyer der DWA: Starkregen – So sorgen Sie vor!