Sie möchten etwas für den Klima- und Umweltschutz tun, aber Ihnen fehlen die finanziellen Mittel oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist Ihnen noch zu gering? Kein Problem, denn wir unterstützen unsere Kunden auch in diesem Jahr mit unseren Förderprogrammen. Eine kompetente Beratung durch unsere Mitarbeiter gehört selbstverständlich mit dazu.
KontaktVerleih Stromverbrauchsmessgeräte
Stromfresser im Haushalt aufspüren: Leihen Sie sich als unser Kunde ein Stromverbrauchsmessgerät für eine Woche aus.
Energieberatung vereinbaren
Unter (02205) 92 50 600 können Sie mit uns einen Termin für eine Energieberatung vereinbaren oder Fragen zu den Förderprogrammen stellen.
KontaktHäufig gestellte Fragen
Förderfähig ist die Errichtung von fest installierten netzverbundenen Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung. Es werden nur PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 1 kWp bis maximal 10 kWp Nennleistung sowie Mini-PV-Anlagen (steckbare Stromerzeugungsgeräte) mit einer Leistung von maximal 600 Watt, jeweils Nennleistung gemäß Modul-Datenblatt, gefördert. Es werden keine Anlagen gefördert, bei denen der (aus den einzelnen Modulen bestehende) Solargenerator nördlicher als nach Osten oder Westen ausgerichtet ist. Darüber hinaus wird auch die Erweiterung von bereits bestehenden Anlagen nicht gefördert.
Die Förderung beträgt 100,- €/kWp (Nennleistung gemäß Modul-Datenblatt), maximal jedoch 500,- € für Photovoltaik-Anlagen und 50,- € pauschal für Mini-PV-Anlagen. Je Kundennummer kann eine Anlage gefördert werden. Die Anlagen müssen im Geltungsjahr der Föderrichtlinie installiert werden.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung finden Sie in unserer Richtlinie zum Förderprogramm Photovoltaik. Den Förderantrag für Photovoltaik finden Sie hier.
Förderfähig sind neue, ab Werk serienmäßig für den Elektrobetrieb ausgelegte Zwei-und Dreiräder. Hierzu zählen ausschließlich Pedelecs, e-Bikes, e-Lastenräder und e-Motorroller mit einer Bauartbeschränkung bis 45 km/h. Die Fahrzeuge müssen darüber hinaus für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und zugelassen sein. Nicht förderfähig sind Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKVO) fallen (wie z.B. e-Scooter, Segways, Hoverboards etc.), Gebraucht-und Eigenbaufahrzeuge, Elektro-Roller und e-Bikes ohne Straßentauglichkeit sowie Nachrüstsätze für Elektrofahrräder. Die Förderung von Elektrofahrrädern und -rollern erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10% des Brutto-Kaufpreises, maximal jedoch 100 € pro Rad/Roller.
Alternativ können Sie sich auch für eine Förderung der Installation von Wandladestationen (Wallboxen) entscheiden. Förderfähig sind alle Aufwendungen für das Anbringen und den elektrotechnischen Anschluss einer Wallbox. Die Förderung wird nur für die Installation einer Wallbox mit Typ2-Stecker/Buchse gewährt. Die Förderung einer Wallbox-Installation erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 20% der Brutto-Installationsaufwendungen, maximal jedoch 200 €.
Je Kundennummer ist die Förderung auf max. zwei e-Fahrzeuge oder eine Wallbox-Installation beschränkt.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung finden Sie in unserer Richtlinie zum Förderprogramm Elektromobilität. Den Förderantrag für Elektromobilität finden Sie hier.
Wenn Sie „Stromfresser“ in Ihrem Haushalt aufspüren möchten, helfen wir Ihnen gerne dabei. Leihen Sie sich als Kunde der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH ein Stromverbrauchsmessgerät für eine Woche aus. Eine detailliertere Broschüre zur Vorgehensweise gehört natürlich dazu. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit unserer Energieberatung unter (02205) 92 50 600.