Mit Ihrer Wahl für RöGas entscheiden Sie sich nicht nur für einen fairen Tarif, sondern für Ihren lokalen Versorger vor Ort. Die Vorteile für Sie: Sie haben immer einen persönlichen, direkten Ansprechpartner in unserem Kundenzentrum an der Hauptstraße, Sie profitieren von unseren Förderprogrammen, mit denen wir Sie beim Energiesparen unterstützen, und Sie unterstützen damit gleichzeitig unser Engagement für soziale und kulturelle Projekte im Ort.
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Hier entlangIhre Vorteile auf einen Blick
- Ausgezeichneter Service
- Transparenter, fairer Tarif
- 4 Wochen Kündigungsfrist
- Kostenfreie Energieberatung
- Unkomplizierter Wechsel zu uns
- Attraktive Förderprogramme
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Häufig gestellte Fragen
Sie möchten Kunde bei der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH werden? Füllen Sie einfach online unser Bestellformular aus oder rufen Sie uns in unserem Kundenzentrum unter 02205 / 9250 – 600 an. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag aber auch in unserem Downloadcenter herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.
Bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben in Ihrem Vertrag Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie. Sie müssen weder Ihren Vertrag bei dem anderen Anbieter kündigen, noch ihn über den Wechsel informieren. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel schnellstmöglich von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend. Das Recht einer Bonitätsprüfung behalten wir uns vor.
Zur Information für Sie: Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch die StadtWerke Rösrath sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem derzeitigen Versorger erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen. Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird mit dem aktuellen Zählerstand eine Schlussrechnung erstellt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.
Ihr Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen und durch Multiplikation der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (AB-Wert) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Die Zustandszahl steht für die Eigenschaften des Gases, unter anderem Temperatur und Gasdruck. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Beim Abrechnungsbrennwert werden die monatlichen Brennwerte des Abrechnungszeitraumes addiert.
Der Brennwert wird monatlich gemessen. Damit wir für den Abrechnungszeitraum Ihren Abrechnungsbrennwert ermitteln können, multiplizieren wir die monatlichen Brennwerte mit den monatlichen Einspeisemengen. So erhalten wir eine Berechnungsgrundlage für Ihre individuelle Gasabrechnung. Sowohl Zustandszahl als auch Abrechnungsbrennwert finden Sie in Ihrer Abrechnung.
Sie möchten mehr über die Berechnung Ihres Gasverbrauchs erfahren? – Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Dokument Gasumrechnung.
Hier haben wir für Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung inklusive Musterrechnung hinterlegt.
Generell orientiert sich der Termin für die Jahresrechnung am Lieferbeginn. Bekommen Sie beispielsweise ab Mai von uns Gas geliefert, erhalten Sie im Mai des Folgejahres Ihre Jahresrechnung. Auf Wunsch können Sie den Termin der Jahresrechnung aber gerne ändern. Bitte sprechen Sie uns direkt an. Eine Änderung des Termins der Jahresrechnung hat keine Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Vertrages.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telekommunikation sind die Strom- und Gaszähler in den Haushalten angeordnet und können derzeit noch nicht elektronisch ausgelesen werden. Ein Abschlag aufgrund einer monatlichen Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Die Abschläge werden aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres ermittelt. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt. Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Grundsätzlich bieten wir unseren Kunden monatliche Zahlungsintervalle an. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, alle Abschlagsbeträge eines Abrechnungsjahres in einer Summe zum Fälligkeitstermin des ersten Abschlagsbetrages zu leisten. Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung. Unter gleichen Voraussetzungen wird der Abschlag bei einem niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend reduziert.
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten nachweislich geändert hat, können Sie Ihren Abschlag telefonisch unter 02205 / 9250 – 600 oder per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de gerne reduzieren lassen. Eine Erhöhung des Abschlags ist jederzeit möglich.
Bei Preisanpassungen errechnen wir Ihren Verbrauch vor und nach der Preisänderung auf Basis Ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Dies kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Wenn Sie eine genaue Abgrenzung Ihres Verbrauches und damit auch des von Ihnen zu zahlenden Betrages vor und nach der Preisanpassung wünschen, empfehlen wir Ihnen, am letzten Tag des alten Preises einen Zwischenzählerstand zu erfassen und an uns zu übermitteln.
Übrigens: Wir passen Ihre Abschläge nicht automatisch an. Wenn Sie eine Abschlagsänderung wünschen, können Sie dies entweder über das Online-Portal Energie, per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de oder telefonisch unter 02205 92 50 600 vornehmen.
Erdgas zählt zu den brennbaren Naturgasen. Es kommt oft zusammen mit Erdöl in unterirdischen Lagerstätten vor, da beide auf eine ähnliche Art und Weise entstehen. Erdgas ist ein fossiler Energieträger. Das Gas ist geruchlos, nicht giftig und leichter als Luft. Dem Gas werden aber Geruchsstoffe beigemischt. Bei einer Temperatur von 600 Grad Celsius entzündet sich Erdgas, Benzin dagegen bei 360 Grad Celsius. Erdgas kann in Gasturbinenkraftwerken zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Weltweit gesehen ist Erdgas mit 24 Prozent der drittwichtigste Primärenergieträger.
Erdgas ist klimaschonender als andere fossile Energieträger. Beim Verbrennen von Erdgas wird deutlich weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Das zeigt sich auch bei der seit Januar 2021 geltenden CO2-Bepreisung. Während dieser anfänglich für eine Kilowattstunde Erdgas bei rund 0,5 Cent liegt, schlägt er bei Heizöl beispielsweise mit 8 Cent pro Liter zu Buche.
Das seit 1. Januar in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Teil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu senken. Dazu gehört unter anderem, dass der CO2-Ausstoß einen Preis bekommt, also bezahlt werden muss. Betroffen sind alle fossilen Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe (Benzin, Diesel). Für diese Energieträger müssen die Inverkehrbringer, also beispielsweise Energieversorger oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, Emissionszertifikate kaufen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionszertifikate sollen zum Teil an Bürger und Betriebe zurückgegeben werden (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Mit den Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. 2021 liegt dieser Preis bei 25 Euro pro Tonne und steigt sukzessive Jahr für Jahr bis 55 Euro pro Tonne in 2025. Ab 2026 soll die Preisbildung für die Zertifikate grundsätzlich über den Markt erfolgen und zwar zu einem Mindestpreis von 55 bis 65 Euro pro Tonne.
Die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe dürfen die für sie höheren Kosten, die durch den Kauf der Emissionszertifikate entstehen, an ihre Kunden weitergeben. Und viele werden das auch tun. Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH verzichtet mindestens bis zum Ende der Heizperiode 2020/2021 allerdings darauf. Das heißt: Für Sie als RöGas-Kunde ändert sich erst einmal nichts. Ihr Gaspreis bleibt stabil, ihr monatlicher Abschlag wird sich nicht ändern.
Grundsätzlich gilt: Den Energieversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- bzw. Gasnetzes zuständig, der Energieversorger für die Lieferung von Strom bzw. Gas. Häufig sind Netzbetreiber und Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes. Sie als Kunde können aber auch ohne weiteres einen Strom- bzw. Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt und mietet den Zähler und die Leitungen. Kommt es zu Störungen am Zähler oder an den Leitungen, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner – ganz unabhängig davon, wer Ihr Energieversorger ist.
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.
Wenn Sie bei uns Kunde werden, wird Ihr Netzbetreiber Sie zum Wechseltermin bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und diesen ihm mitzuteilen. Wir erhalten von ihm dann die Angaben.
Wenn Sie bei uns schon Kunde sind, schicken wir Ihnen zum Ende Ihres Abrechnungsjahres eine Postkarte, auf der Sie den aktuellen Zählerstand eintragen können. Zusätzlich kommen Ableser des aktuellen Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause, um die Zählerstände abzulesen und die Zähler zu kontrollieren. Der Netzbetreiber benötigt die Zählerstände, um die Netznutzung mit uns abrechnen zu können.
Natürlich. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an: info@stadtwerke-roesrath.de. Selbstverständlich können Sie auch ein Fax senden oder den Postweg nutzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Kündigungsformular.
Seit dem 8. September 2020 wurde die Erdgasversorgung vom so genannten L-Gas auf H-Gas umgestellt. Hintergründe, Daten und Fakten zu der Umstellung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Was ist der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?
„L-Gas“ ist die Abkürzung für „Low calorific gas“, das heißt Gas mit niedrigem Brennwert. „H-Gas“ steht hingegen für „High calorific gas“, also Gas mit hohem Brennwert. Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrem Energieinhalt je Kubikmeter. H-Gas besitzt einen höheren Methangehalt, was dazu führt, dass bei seiner Verbrennung mehr Energie freigesetzt wird.
Bei der Erdgasumstellung, auch Marktraumumstellung genannt, werden nach und nach alle Haushalte auf einen Energieträger mit höherem Brennwert umgestellt.
Warum muss umgestellt werden?
L-Gas kommt aus Quellen in Deutschland und den Niederlanden. Diese Quellen versiegen nach und nach, so dass eine Umstellung auf H-Gas zur langfristigen Sicherung der Gasversorgung unumgänglich ist. H-Gas stammt in der Regel aus Norwegen und Russland – das Vorkommen dieses Brennstoffs ist deutlich größer.
Wen betrifft die Umstellung?
Ein Großteil der deutschen Haushalte wird bereits seit Jahrzehnten über das europäische und deutsche Erdgas-Transportnetz mit H-Gas versorgt. Die meisten Haushalte, die heute noch mit L-Gas beliefert werden, finden sich in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Bremen. Auch nach Rösrath wird aktuell noch L-Gas transportiert. Deshalb sind alle Haushalte in Rösrath, die Erdgas nutzen, auch von der Umstellung betroffen.
Wer ist in Rösrath für die Umstellung zuständig?
Die Umstellung von L- auf H-Gas inklusive aller vorbereitenden Maßnahmen ist Aufgabe des Gasnetzbetreibers. In Rösrath ist dies aktuell die Rheinische Netzgesellschaft, die für die Marktraumumstellung ein eigenes Projekt namens „ErdgasUmstellung“ ins Leben gerufen hat. Informationen hierzu gibt es auf der Projekthomepage.
Wann ist es soweit?
In Rösrath erfolgt die Umstellung in zwei Schritten. Der größte Teil der Haushalte wurde in 2020 umgestellt. Die Haushalte in Kleineichen und Stümpen sind in 2023 an der Reihe. Aber schon seit 2018 finden die erforderlichen Vorbereitungen statt. Kunden, die im Umstellgebiet 2020 wohnen, sind hierüber bereits von der „ErdgasUmstellung“ schriftlich informiert worden. Auf dieser Karte können Sie genau sehen, wann bei Ihnen die Umstellung ansteht.
Was passiert bei der Umstellung?
Erdgas dient innerhalb des Haushalts verschiedensten Verwendungszwecken. Beispielsweise wird es dazu genutzt, zu heizen, warmes Wasser zu erzeugen oder zu kochen. Der jeweilige Gas-Typ (H oder L) und das entsprechende Endgerät sind dabei optimal aufeinander abgestimmt. Damit die Haushaltsgeräte auch weiterhin einwandfrei funktionieren, muss vorab geprüft werden, ob für die Umstellung auf H-Gas auch am Gerät Veränderungen vorgenommen werden müssen. Diese Vorabprüfung und die eventuell erforderlichen Anpassungen übernimmt, wie bereits oben geschildert, die Rheinische Netzgesellschaft mit ihrem Projekt „ErdgasUmstellung“.
Rösrather Haushalte, die in 2020 von L-Gas auf H-Gas umgestellt werden, sind bereits schriftlich informiert worden und werden von Technikern im Auftrag der „ErdgasUmstellung“ aufgesucht.
Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten. Lediglich in Einzelfällen, wenn beispielsweise ein komplettes Heizgerät zugunsten eines modernen, effizienteren Modells ausgetauscht werden muss, kann es sein, dass Sie selbst investieren müssen. In diesen Fällen sollten Sie Kontakt mit der Rheinischen Netzgesellschaft aufnehmen.
Muss ich nach der Umstellung mehr für mein RöGas bezahlen?
Nein. In Ihrer RöGas-Rechnung wird Erdgas auch weiterhin nach der „Energiemenge“ (ct/kWh) abgerechnet. Am Grund- und Arbeitspreis ändert sich durch die Anpassung nichts. Auch sonst ändert sich für Sie nichts.
Zum kommenden Gaswirtschaftsjahr hat die Bundesregierung zwei neue befristete Umlagen eingeführt: die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage.
Wir müssen die uns dadurch entstehenden Mehrkosten 1:1 an unsere Gaskunden weitergeben.
Am 15.08. gab der laut Gesetz zuständige Marktgebietsverantwortliche, die THE Trading Hub Europe, die Höhe der Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 ct/kWh netto bekannt. Die Höhe der Gasspeicherumlage wurde am 18.08. mit 0,059 ct/kWh netto bekanntgegeben.
Hintergrund für die Umlagen ist, dass sich die Situation auf den Energiemärkten mit der zunehmenden, unberechenbaren Drosselung der Gasexporte seitens Russlands stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt hat. Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland auch weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesregierung daher ab Oktober 2022 diese zwei neuen Umlagen beschlossen. Sie sollen Gasimporteure entlasten, die wegen der reduzierten Lieferungen aus Russland aus anderen Bezugsquellen Gas zu extrem hohen Preisen nachkaufen müssen, um ihren Vertragspflichten gegenüber ihren Kunden (u.a. Stadtwerken) nachzukommen. Die Umlagen sollen helfen, Insolvenzen und Lieferausfälle zu verhindern.
Die Gasbeschaffungsumlage soll in der Zeit vom 01.10.2022 bis 01.04.2024 erhoben werden und verteilt Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist somit die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft.
Die Gasspeicherumlage soll die Kosten ersetzen, die der Firma Trading Hub Europe (THE) bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht entstehen, eine vorgegebene Gasspeichermenge vorzuhalten. Um diese Pflicht zu erfüllen, muss THE Gas zu hohen Preisen einkaufen. Diese Umlage wird voraussichtlich bis zum 31.03.2025 erhoben.
Um die Gaskunden zu entlasten, plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 01.10.2022 befristet bis März 2024 von 19 % auf 7 % zu senken. Eine gesetzliche Umsetzung ist noch nicht erfolgt, zudem fehlen noch nähere Details. In jedem Fall werden wir eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuer mit Inkrafttreten sofort an unsere Kunden weitergeben.