Mit Ihrer Wahl für RöGas entscheiden Sie sich für Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Sie profitieren von Förderprogrammen und unterstützen soziale und kulturelle Projekte in Rösrath.
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Häufig gestellte Fragen
Sie möchten Kunde bei der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH werden? Füllen Sie einfach online unser Bestellformular aus oder rufen Sie uns in unserem Kundenzentrum unter 02205 / 9250 – 600 an. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag aber auch in unserem Downloadcenter herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.
Bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben in Ihrem Vertrag Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie. Sie müssen weder Ihren Vertrag bei dem anderen Anbieter kündigen, noch ihn über den Wechsel informieren. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel schnellstmöglich von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend. Das Recht einer Bonitätsprüfung behalten wir uns vor.
Zur Information für Sie: Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch die StadtWerke Rösrath sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem derzeitigen Versorger erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen. Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird mit dem aktuellen Zählerstand eine Schlussrechnung erstellt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.
Ihr Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m³) gemessen und durch Multiplikation der Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert (AB-Wert) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Die Zustandszahl steht für die Eigenschaften des Gases, unter anderem Temperatur und Gasdruck. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird. Beim Abrechnungsbrennwert werden die monatlichen Brennwerte des Abrechnungszeitraumes addiert.
Der Brennwert wird monatlich gemessen. Damit wir für den Abrechnungszeitraum Ihren Abrechnungsbrennwert ermitteln können, multiplizieren wir die monatlichen Brennwerte mit den monatlichen Einspeisemengen. So erhalten wir eine Berechnungsgrundlage für Ihre individuelle Gasabrechnung. Sowohl Zustandszahl als auch Abrechnungsbrennwert finden Sie in Ihrer Abrechnung.
Sie möchten mehr über die Berechnung Ihres Gasverbrauchs erfahren? – Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Dokument Gasumrechnung.
Hier haben wir für Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung inklusive Musterrechnung hinterlegt.
Generell orientiert sich der Termin für die Jahresrechnung am Lieferbeginn. Bekommen Sie beispielsweise ab Mai von uns Gas geliefert, erhalten Sie im Mai des Folgejahres Ihre Jahresrechnung. Auf Wunsch können Sie den Termin der Jahresrechnung aber gerne ändern. Bitte sprechen Sie uns direkt an. Eine Änderung des Termins der Jahresrechnung hat keine Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Vertrages.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telekommunikation sind die Strom- und Gaszähler in den Haushalten angeordnet und können derzeit noch nicht elektronisch ausgelesen werden. Ein Abschlag aufgrund einer monatlichen Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Die Abschläge werden aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres ermittelt. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt. Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Grundsätzlich bieten wir unseren Kunden monatliche Zahlungsintervalle an. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, alle Abschlagsbeträge eines Abrechnungsjahres in einer Summe zum Fälligkeitstermin des ersten Abschlagsbetrages zu leisten. Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung. Unter gleichen Voraussetzungen wird der Abschlag bei einem niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend reduziert.
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten nachweislich geändert hat, können Sie Ihren Abschlag telefonisch unter 02205 / 9250 – 600 oder per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de gerne reduzieren lassen. Eine Erhöhung des Abschlags ist jederzeit möglich.
Bei Preisanpassungen errechnen wir Ihren Verbrauch vor und nach der Preisänderung auf Basis Ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Dies kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Wenn Sie eine genaue Abgrenzung Ihres Verbrauches und damit auch des von Ihnen zu zahlenden Betrages vor und nach der Preisanpassung wünschen, empfehlen wir Ihnen, am letzten Tag des alten Preises einen Zwischenzählerstand zu erfassen und an uns zu übermitteln.
Übrigens: Wir passen Ihre Abschläge nicht automatisch an. Wenn Sie eine Abschlagsänderung wünschen, können Sie dies entweder über das Online-Portal Energie, per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de oder telefonisch unter 02205 92 50 600 vornehmen.
Erdgas zählt zu den brennbaren Naturgasen. Es kommt oft zusammen mit Erdöl in unterirdischen Lagerstätten vor, da beide auf eine ähnliche Art und Weise entstehen. Erdgas ist ein fossiler Energieträger. Das Gas ist geruchlos, nicht giftig und leichter als Luft. Dem Gas werden aber Geruchsstoffe beigemischt. Bei einer Temperatur von 600 Grad Celsius entzündet sich Erdgas, Benzin dagegen bei 360 Grad Celsius. Erdgas kann in Gasturbinenkraftwerken zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Weltweit gesehen ist Erdgas mit 24 Prozent der drittwichtigste Primärenergieträger.
Erdgas ist klimaschonender als andere fossile Energieträger. Beim Verbrennen von Erdgas wird deutlich weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen. Das zeigt sich auch bei der seit Januar 2021 geltenden CO2-Bepreisung. Während dieser anfänglich für eine Kilowattstunde Erdgas bei rund 0,5 Cent liegt, schlägt er bei Heizöl beispielsweise mit 8 Cent pro Liter zu Buche.
Das seit 1. Januar in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Teil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu senken. Dazu gehört unter anderem, dass der CO2-Ausstoß einen Preis bekommt, also bezahlt werden muss. Betroffen sind alle fossilen Brennstoffe, die bei ihrer Nutzung CO2-Emissionen verursachen wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe (Benzin, Diesel). Für diese Energieträger müssen die Inverkehrbringer, also beispielsweise Energieversorger oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, Emissionszertifikate kaufen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionszertifikate sollen zum Teil an Bürger und Betriebe zurückgegeben werden (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Mit den Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. 2021 liegt dieser Preis bei 25 Euro pro Tonne und steigt sukzessive Jahr für Jahr bis 55 Euro pro Tonne in 2025. Ab 2026 soll die Preisbildung für die Zertifikate grundsätzlich über den Markt erfolgen und zwar zu einem Mindestpreis von 55 bis 65 Euro pro Tonne.
Die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe dürfen die für sie höheren Kosten, die durch den Kauf der Emissionszertifikate entstehen, an ihre Kunden weitergeben. Und viele werden das auch tun. Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH verzichtet mindestens bis zum Ende der Heizperiode 2020/2021 allerdings darauf. Das heißt: Für Sie als RöGas-Kunde ändert sich erst einmal nichts. Ihr Gaspreis bleibt stabil, ihr monatlicher Abschlag wird sich nicht ändern.
Grundsätzlich gilt: Den Energieversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- bzw. Gasnetzes zuständig, der Energieversorger für die Lieferung von Strom bzw. Gas. Häufig sind Netzbetreiber und Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes. Sie als Kunde können aber auch ohne weiteres einen Strom- bzw. Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt und mietet den Zähler und die Leitungen. Kommt es zu Störungen am Zähler oder an den Leitungen, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner – ganz unabhängig davon, wer Ihr Energieversorger ist.
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.
Wenn Sie bei uns Kunde werden, wird Ihr Netzbetreiber Sie zum Wechseltermin bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und diesen ihm mitzuteilen. Wir erhalten von ihm dann die Angaben.
Wenn Sie bei uns schon Kunde sind, schicken wir Ihnen zum Ende Ihres Abrechnungsjahres eine Postkarte, auf der Sie den aktuellen Zählerstand eintragen können. Zusätzlich kommen Ableser des aktuellen Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause, um die Zählerstände abzulesen und die Zähler zu kontrollieren. Der Netzbetreiber benötigt die Zählerstände, um die Netznutzung mit uns abrechnen zu können.
Natürlich. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an: info@stadtwerke-roesrath.de. Selbstverständlich können Sie auch ein Fax senden oder den Postweg nutzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Kündigungsformular.