Der Bau eines Hauses will gut durchdacht sein. Unzählige Aspekte sind zu beachten – je früher, desto besser. Wie wird das Haus an die städtische Infrastruktur angeschlossen? Trinkwasser, Abwasser, Strom, Erdgas und Telefon – wer ist zuständig? Wo laufen die entsprechenden Leitungen, was ist vielleicht schon bei der Planung zu beachten? Diese und andere Fragen zum Thema Hausanschluss beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Ansprechpartner bei unseren Marktpartnern. Alle wichtigen Infos für Bauherren haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
KontaktHäufig gestellte Fragen
Für Trinkwasser besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang, das heißt jedes Grundstück in Rösrath, auf dem Trinkwasser verbraucht wird, muss an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Wasserversorgungssatzung der StadtWerke. Die für Hauseigentümer entstehenden Kosten sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung hinterlegt.
Bauherren müssen rechtzeitig vor Beginn ihrer Baumaßnahme einen Wasser-Hausanschluss bei den StadtWerken Rösrath beantragen. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Mit dem Formular müssen Unterlagen, beispielsweise der amtliche Lageplan, eingereicht werden. Außerdem müssen Bauherren unter anderem Angaben dazu machen, welche und wie viele Trinkwasser-Entnahmestellen, also beispielsweise Spülkästen, Waschtische und Waschmaschinen, geplant sind.
Die Verbindung zwischen der in der Straße liegenden Trinkwassertransportleitung und den Leitungen im Haus wird dann von den StadtWerken gelegt. Denn bis zur Wasseruhr ist der Versorger zuständig. Die erforderlichen Erdarbeiten hingegen liegen in der Verantwortung des Bauherrn.
Übrigens: Wer bereits während der Bauphase Wasser braucht, kann bei den StadtWerken auch Bauwasser beantragen.
Auch für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang. Das ist in der Entwässerungssatzung geregelt. Der überwiegende Teil Rösraths ist an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen. Nur in einigen Außenbereichslagen ist kein Kanalanschluss möglich. Hier muss das Abwasser über eigene Grundstücksentwässerungsanlagen entsorgt werden. Die Einzelheiten hierzu sind in einer eigenen Satzung geregelt. Die Kosten, die für den Anschluss entstehen, ergeben sich aus der Abwassergebühren- und Beitragssatzung.
Wie beim Trinkwasseranschluss auch muss zeitnah vor Baubeginn ein Antrag gestellt werden, dem die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Hierzu zählt beispielsweise der amtliche Lageplan, aus dem sich auch die Dachflächen und befestigten Flächen ergeben müssen. Außerdem muss auf dem Formular für den Schmutzwasserabfluss angegeben werden, wie viele Abwasserablaufstellen es gibt und um welche es sich hierbei handelt. Für den Niederschlagswasseranschluss sind unter anderem Größe und Art der Dach- und sonstigen befestigten Flächen relevant und wie das Niederschlagswasser abgleitet werden soll (Kanal bzw. Straße, Versickerung oder Gewässer).
Wird die Anschlussgenehmigung erteilt, erhält der Bauherr einen so genannten Kanalbauschein, der ab Ausstellung drei Monate gültig ist und in dem genau festgelegt ist, wie der Anschluss zu erfolgen hat. Anders als beim Trinkwasser ist nämlich beim Abwasser der Bauherr selber für den Neubau und die Unterhaltung des Anschlusses zuständig. Dabei müssen die Arbeiten im öffentlichen Bereich, zu denen beispielsweise auch der Anschluss an den Anschlussstutzen des öffentlichen Kanals zählt, von einem anerkannten Tiefbauer durchgeführt werden.
Sind die Arbeiten fertiggestellt, müssen die Abwasserleitungen auf Dichtigkeit geprüft werden. Außerdem erfolgt eine Abnahme durch die StadtWerke. Ist alles in Ordnung, erhält der Hausbesitzer einen Abnahmeschein.
Netzbetreiber des Stromnetzes in Rösrath ist die Regionetz GmbH aus Aachen. Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH sind für diese dienstleistend bei allen Fragen rund um den operativen Betrieb im Hausanschlussbereich zuständig.
Wer sein Grundstück bzw. sein Gebäude an das Stromnetz angeschlossen haben möchte, muss zunächst eine Anfrage zum Netzanschluss bei den StadtWerken Rösrath stellen. In dem Antragsformular müssen Angaben zu den erforderlichen Leistungen gemacht werden. Außerdem gehören Grundriss- und Lageplan des Hauses dazu.
Innerhalb von zehn Werktagen erhält der Bauherr ein Angebot. Nach Auftragserteilung werden die Baumaßnahmen innerhalb der folgenden fünfzehn Arbeitstage durchgeführt.
Der Netzanschluss wird von Monteuren der StadtWerke ausgeführt, erforderliche Erdarbeiten können vom Bauherrn selber erfolgen. Auch hier gilt, dass Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich nur durch entsprechend konzessionierte Unternehmen vorgenommen werden dürfen.
Nach erfolgter Inbetriebsetzungsmeldung durch einen vom Bauherrn beauftragten Elektroinstallateur bauen die StadtWerke-Monteure den Stromzähler ein. Die Leitung kann damit in Betrieb genommen werden.
Auch Baustrom kann bei den StadtWerken Rösrath mit diesem Formular beantragt werden. Die aktuellen Formulare und das Preisblatt für Netzanschlüsse können sich Bauherren im Downloadbereich unter „Stromnetz“ herunterladen.
Sie haben die Möglichkeit, eine Auskunft über die Netzsituation und die aktuellen Baumaßnahmen in unmittelbarer Umgebung einer Adresse/eines Grundstücks anzufragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie, bezüglich der Adresse/des Grundstücks, als Netzkunde oder als Grundstückseigentümer bzw. als dessen Bevollmächtigter ein begründetes Interesse angeben können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage zur Planauskunft für das Rohr- und Kanalnetz dieses Formular.
Ihre Anfrage für eine Planauskunft zum Stromnetz richten bitte an die Planauskunft der Regionetz GmbH.
Geben Sie dabei bitte den Grund Ihrer Anfrage sowie die genaue Bezeichnung der Adresse/des Grundstücks mit Straße und Hausnummer, bei Anfragen im Zusammenhang mit Netzanschlüssen auch Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Eigentumsverhältnisse an.
Bitte wenden Sie sich für Ihren Baustrom zunächst an einen zugelassenen Installateur Ihrer Wahl. Dieser errechnet die erforderliche elektrische Leistung und meldet Ihren Baustromanschluss mit diesem Formular bei uns an.
Netz-Anschlussmöglichkeiten (Anschlusspunkte) können sein:
- ein bereits vorhandener Netzanschluss im eigenen oder in einem benachbarten Gebäude
- ein Verteilerschrank des Netzbetreibers
- eine Netzstation
- ein separater Anschluss aus dem Netz
Sind Anschlussort und die erforderliche Leistung vom Elektroinstallationsunternehmen geklärt, nennen wir dem Elektroinstallateur den Anschlusspunkt und die Art des benötigten Zählerplatzes.
In unmittelbarer Nähe des Anschlusspunktes richtet das Installationsunternehmen Ihren Baustromkasten ein. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Der Baustromkasten ist standsicher aufzustellen.
- Das Zuleitungskabel ist am Baustromkasten anzuschließen.
- Die Anlage ist nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) – in ihrer jeweils gültigen Fassung – und sonstigen Vorschriften des örtlichen Netzbetreibers zu errichten.
Wenn ein Hausanschlusskasten zur Verfügung steht, stellt Ihr Installationsunternehmen die Verbindung zum Baustromkasten selbst her.
Ist der Anschlusspunkt ein Verteilerschrank des Netzbetreibers oder eine Netzstation, schließen die StadtWerke Rösrath im Zuge des Zählereinbaus die Zuleitung an.
Vor Anschluss bzw. Zählereinbau benötigen wir eine vom Installateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsmeldung. Ein Formular hierfür finden Sie in unserem Downloadbereich. Diese ist spätestens 6 Arbeitstage vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin einzureichen.
Mit der Inbetriebsetzungsmeldung erhalten wir von Ihnen auch die Zustimmung zur Kostenübernahme für die Herstellung bzw. Demontage des Baustromanschlusses.
Die Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreisen. Der Netzbetreiber montiert den Stromzähler und setzt die Anlage in Betrieb. Ihr Installationsunternehmen führt danach die vorgeschriebenen elektrischen Erstinbetriebnahmeprüfungen vor und setzt die nachgeschalteten Betriebsmittel, wie z.B. Steckdosen, in Betrieb. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu protokollieren! Zur Versorgung mit Baustrom müssen Sie zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten abschließen.
Folgende weiterführende Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich:
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Grund- und Ersatzversorgung Strom (StromGVV)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz – in der jeweils gültigen Fassung – (TAB 2007).
Für die gewerbliche Trinkwasserversorgung, beispielsweise von Baustellen oder für eine Veranstaltung, vermieten wir über dieses Formular Standrohre. Dazu müssen Sie zunächst ein Standrohr in unserem Kundenzentrum reservieren. Nur so können Sie sichergehen, dass am Abholtag auch ein Standrohr da ist. Für dieses müssen Sie eine Kaution in Höhe von 750 Euro hinterlegen. Die Kaution können Sie überweisen oder in bar zahlen. Schecks werden auch akzeptiert. Die Überweisung muss mindestens 48 Stunden vor Abholung des Standrohrs auf unserem Konto eingegangen sein.
Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. von Standrohrmängeln werden bei der Rückgabe des Standrohrs mit der Kaution verrechnet und ein ggf. verbleibender Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Im Auftrag der Regionnetz GmbH (vormals INFRAWEST GmbH) führen wir das Verzeichnis für eingetragene Elektroinstallateure, die Anlagen im Anschluss an unser Stromnetz errichten, erweitern, ändern und unterhalten dürfen.
Für die Eintragung als ein in Rösrath ansässiges Elektroinstallations-Unternehmen benötigen Sie u.a.
- einen Qualifikationsnachweis sowie
- eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und
- eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde.
Möchten Sie Ihr Unternehmen in das Installateur-Verzeichnis eintragen lassen? Dann kontaktieren Sie uns unter (02205) 92 50-800 oder info@stadtwerke-roesrath.de.
In unserem Downloadbereich erhalten Sie als Installateur, Elektrotechniker, Planer und Architekt außerdem alle erforderlichen Informationen und Formulare zum Anschluss an das Verteilungsnetz.
Als Netzbetreiber führen wir auch das Verzeichnis für eingetragene Installateure, die wassertechnische Anlagen im Anschluss an unser Trinkwasser- und Abwassernetz errichten, erweitern und ändern dürfen.
Für die Eintragung in unserer Installateurverzeichnis benötigen Sie u.a.
- einen Qualifikationsnachweis sowie
- eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und
- eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde.
Möchten Sie Ihr Unternehmen in das Installateur-Verzeichnis eintragen lassen? Dann kontaktieren Sie uns unter (02205) 92 50-591 oder info@stadtwerke-roesrath.de.