In Kooperation mit der Regionetz GmbH in Aachen haben wir 2017 die Bewirtschaftung des Rösrather Stromnetzes übernommen. Für alle Fragen und Anliegen rund um den operativen Bereich des örtlichen Stromnetzes sind seither wir, die StadtWerke Rösrath, Ihr Ansprechpartner. Unser Netzpächter Regionetz GmbH übernimmt parallel hierzu die Aufgaben des Netzbetreibers.
Ihre AnsprechpartnerStörungsauskunft Stromausfall
Elektriker finden
Einen Elektroinstallateur für die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Störung melden Tag & Nacht
Einen Störfall im Stromnetz können Sie 24/7 unter (02205) 94 95 96 0 melden. Alle weiteren Stördienst-Nummern finden Sie unter Kontakt.
KontaktNetzdaten Stromnetz
Häufig gestellte Fragen
Zur Abrechnung des Stromverbrauchs werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte, die Grundlage der Verbrauchsabrechnung sind, garantiert werden können, sind alle Stromnetz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Stromzähler auszutauschen oder nacheichen zu lassen. Das betrifft auch die bei Ihnen installierten Zähler. Den Austausch nehmen unsere Monteure nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen vor. Die Kosten werden von uns getragen.
Bei Ihnen wurde ein moderner Zähler verbraucht und Sie möchten die Funktionen Ihres Zählers nutzen? Die PIN können Sie bei uns beantragen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Lieferstelle, Zählernummer).
Bedienungsanleitungen der in unserem Netzgebiet verbauten Stromzähler finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich für Ihren Baustrom zunächst an einen zugelassenen Installateur Ihrer Wahl. Dieser errechnet die erforderliche elektrische Leistung und meldet Ihren Baustromanschluss über das Netzanschlussportal bei uns an.
Netz-Anschlussmöglichkeiten (Anschlusspunkte) können sein:
- ein bereits vorhandener Netzanschluss im eigenen oder in einem benachbarten Gebäude
- ein Verteilerschrank des Netzbetreibers
- eine Netzstation
- ein separater Anschluss aus dem Netz
Sind Anschlussort und die erforderliche Leistung vom Elektroinstallationsunternehmen geklärt, nennen wir dem Elektroinstallateur den Anschlusspunkt und die Art des benötigten Zählerplatzes.
In unmittelbarer Nähe des Anschlusspunktes richtet das Installationsunternehmen Ihren Baustromkasten ein. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Der Baustromkasten ist standsicher aufzustellen.
- Das Zuleitungskabel ist am Baustromkasten anzuschließen.
- Die Anlage ist nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) – in ihrer jeweils gültigen Fassung – und sonstigen Vorschriften des örtlichen Netzbetreibers zu errichten.
Wenn ein Hausanschlusskasten zur Verfügung steht, stellt Ihr Installationsunternehmen die Verbindung zum Baustromkasten selbst her. Ist der Anschlusspunkt ein Verteilerschrank des Netzbetreibers oder eine Netzstation, schließen die StadtWerke Rösrath im Zuge des Zählereinbaus die Zuleitung an.
Vor Anschluss bzw. Zählereinbau benötigen wir einen Inbetriebsetzungsantrag über das Inbetriebsetzungsportal der Regionetz. Dieser ist spätestens 6 Arbeitstage vor dem geplanten Inbetriebsetzungstermin einzureichen. Mit der Inbetriebsetzungsmeldung erhalten wir von Ihnen auch die Zustimmung zur Kostenübernahme für die Herstellung bzw. Demontage des Baustromanschlusses.
Die Abrechnung erfolgt nach Pauschalpreisen. Der Netzbetreiber montiert den Stromzähler und setzt die Anlage in Betrieb. Ihr Installationsunternehmen führt danach die vorgeschriebenen elektrischen Erstinbetriebnahmeprüfungen vor und setzt die nachgeschalteten Betriebsmittel, wie z.B. Steckdosen, in Betrieb. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu protokollieren! Zur Versorgung mit Baustrom müssen Sie zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten abschließen.
Folgende weiterführende Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich:
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Grund- und Ersatzversorgung Strom (StromGVV)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz – in der jeweils gültigen Fassung – (TAB 2007).
Sie planen, eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder eine andere Erzeugungsanlage zu errichten? Für eine ausführliche individuelle Beratung zu technischen und wirtschaftlichen Details setzen Sie sich bitte mit einem Fachbetrieb Ihrer Wahl, am besten mit Ihrem Elektroinstallationsbetrieb, in Verbindung. Dort erhalten Sie eine ausführliche Beratung.
Die Anmeldung für den Anschluss erfolgt über das Netzanschlussportal.
Falls der Netzanschluss einer Liegenschaft dauerhaft nicht mehr benötigt wird (z.B. bei Abriss des Gebäudes), muss der Anschluss von der Netzleitung abgetrennt werden.
Abtrennung heißt, dass der Anschluss im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme dauerhaft vom Netz unterbrochen wird. Außerdem wird die Zähleinrichtung ausgebaut. Der Hausanschluss ist dann nicht mehr nutzbar. Soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Nutzung erforderlich sein, muss ein neuer Netzanschluss erstellt werden.
Die Anmeldung für die Abtrennung eines Netzanschlusses erfolgt über das Netzanschlussportal. Die Kosten für die Trennung eines Netzanschlusses werden individuell kalkuliert.
Im Auftrag der Regionnetz GmbH (vormals INFRAWEST GmbH) führen wir das Verzeichnis für eingetragene Elektroinstallateure, die Anlagen im Anschluss an unser Stromnetz errichten, erweitern, ändern und unterhalten dürfen.
Für die Eintragung als ein in Rösrath ansässiges Elektroinstallations-Unternehmen benötigen Sie u.a.
- einen Qualifikationsnachweis sowie
- eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und
- eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde
Möchten Sie Ihr Unternehmen in das Installateur-Verzeichnis eintragen lassen? Dann kontaktieren Sie uns unter (02205) 92 50-800 oder info@stadtwerke-roesrath.de.
In unserem Downloadbereich erhalten Sie als Installateur, Elektrotechniker, Planer und Architekt außerdem alle erforderlichen Informationen und Formulare zum Anschluss an das Verteilungsnetz.
Sie haben die Möglichkeit, eine Auskunft über die Netzsituation und die aktuellen Baumaßnahmen in unmittelbarer Umgebung einer Adresse/eines Grundstücks anzufragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie, bezüglich der Adresse/des Grundstücks, als Netzkunde oder als Grundstückseigentümer bzw. als dessen Bevollmächtigter ein begründetes Interesse angeben können.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an die Planauskunft der Regionetz GmbH.
Geben Sie dabei bitte den Grund Ihrer Anfrage sowie die genaue Bezeichnung der Adresse/des Grundstücks mit Straße und Hausnummer, bei Anfragen im Zusammenhang mit Netzanschlüssen auch Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Eigentumsverhältnisse an.
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Festlegung vom 27.11.2023 Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular im Downloadbereich.
Die Regionetz hat eine FAQ-Liste zu möglichen weiteren Fragen im Zusammenhang mit § 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können. Diese Liste wird laufend aktualisiert.