Sie wollen Ihr Haus an das öffentliche Trinkwassernetz in Rösrath anschließen? Dann sind Sie bei uns richtig. Unser betriebseigener Netzservice Trinkwasser kümmert sich vor Ort um den Betrieb der Trinkwassernetze und Hausanschlüsse und versorgt Ihre Baustelle mit Bauwasser. Wir machen das Rösrather Trinkwassernetz fit für die Zukunft, indem wir es regelmäßig kontrollieren, warten und erneuern. Auch bei Rohrbrüchen sind wir Ihr Ansprechpartner.
KontaktNetzdaten Trinkwassernetz
Häufig gestellte Fragen
Für Trinkwasser besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang, das heißt jedes Grundstück in Rösrath, auf dem Trinkwasser verbraucht wird, muss an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Wasserversorgungssatzung der StadtWerke. Die für Hauseigentümer entstehenden Kosten sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung hinterlegt. Bauherren müssen rechtzeitig vor Beginn ihrer Baumaßnahme einen Wasser-Hausanschluss bei den StadtWerken Rösrath beantragen. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Mit dem Formular müssen Unterlagen, beispielsweise der amtliche Lageplan, eingereicht werden. Außerdem müssen Bauherren unter anderem Angaben dazu machen, welche und wie viele Trinkwasser-Entnahmestellen, also beispielsweise Spülkästen, Waschtische und Waschmaschinen, geplant sind.
Die Verbindung zwischen der in der Straße liegenden Trinkwassertransportleitung und den Leitungen im Haus wird dann von den StadtWerken gelegt. Denn bis zur Wasseruhr ist der Versorger zuständig. Die erforderlichen Erdarbeiten hingegen liegen in der Verantwortung des Bauherrn.
Die für Hauseigentümer entstehenden Kosten sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung hinterlegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Wasserversorgungssatzung der StadtWerke.
Der Wasserzähler ist in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich des Hauses. Die Zählernummer
Die Zählernummer ist die auf dem Wasserzähler eingestanzte oder abgedruckte Zahlenreihe. Sie wird manchmal auch mit WZNr. abgekürzt.
Den Zählerstand können Sie ganz einfach vom Display Ihres Wasserzählers ablesen – unabhängig davon, ob es sich um ein mechanisches oder digitales Zählwerk handelt. Auf dem Display ist der Wasserverbrauch in Kubikmetern (m3) angegeben. Diesen Wert benötigen wir für die Abrechnung des Trinkwassers, das von Ihnen für den täglichen Bedarf aus dem Versorgungsnetz bezogen wurde.
Außerdem bestimmt er die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen. Die Nachkommastellen müssen beim Ablesen nicht berücksichtigt werden.
Ist der Rohrbruch außerhalb des Hauswassernetzes, d.h. das Wasser kommt aus der Erde, dem Gehweg oder der Straße, verständigen Sie bitte umgehend unseren Störungsdienst (24 Stunden) unter der Rufnummer (02205) 9250 586.
Ist der Rohrbruch innerhalb Ihres Hauswassernetzes, also ab dem Hauptwasserzähler, stellen Sie bitte das Wasser am Haupthahn vor dem Hauptwasserzähler im Keller ab, damit das Wasser gestoppt wird. Dann sollten Sie einen Installateur beauftragen, der den Schaden für Sie behebt.
Für die Erstellung einer Schlussabrechnung Wasser/Abwasser ist ein gemeinsames Übergabeprotokoll vom alten und neuen Eigentümer zu erstellen. Darin ist der Wasserzählerstand einzutragen. Ein entsprechendes Formular gibt es hier.
Als Netzbetreiber führen wir das Verzeichnis für eingetragene Installateure, die wassertechnische Anlagen im Anschluss an unser Trinkwasser- und Abwassernetz errichten, erweitern und ändern dürfen.
Für die Eintragung in unserer Installateurverzeichnis benötigen Sie u.a.
- einen Qualifikationsnachweis sowie
- eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und
- eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde.
Möchten Sie Ihr Unternehmen in das Installateur-Verzeichnis eintragen lassen? Dann kontaktieren Sie uns unter (02205) 92 50-591 oder info@stadtwerke-roesrath.de.
Sie haben die Möglichkeit, eine Auskunft über die Netzsituation und die aktuellen Baumaßnahmen in unmittelbarer Umgebung einer Adresse/eines Grundstücks anzufragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie, bezüglich der Adresse/des Grundstücks, als Netzkunde oder als Grundstückseigentümer bzw. als dessen Bevollmächtigter ein begründetes Interesse angeben können.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage zur Planauskunft dieses Formular.
Für die gewerbliche Trinkwasserversorgung, beispielsweise von Baustellen oder für eine Veranstaltung, vermieten wir Standrohre. Dazu müssen Sie zunächst ein Standrohr in unserem Kundenzentrum reservieren. Nur so können Sie sichergehen, dass am Abholtag auch ein Standrohr da ist.
Für dieses müssen Sie eine Kaution in Höhe von 750 Euro hinterlegen. Die Kaution können Sie überweisen oder in bar zahlen. Schecks werden auch akzeptiert. Die Überweisung muss mindestens 48 Stunden vor Abholung des Standrohrs auf unserem Konto eingegangen sein.
Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. von Standrohrmängeln werden bei der Rückgabe des Standrohrs mit der Kaution verrechnet und ein ggf. verbleibender Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen.