Unser RöStrom besteht zu 100% aus erneuerbaren Energien und ist ausgezeichnet mit dem ok-Power-Gütesiegel. Mit Ihrer Wahl für RöStrom entscheiden Sie sich für die Umwelt und Ihren lokalen Versorger vor Ort. Dadurch fördern Sie nicht nur den Neubau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, sondern unterstützen auch das soziale und kulturelle Leben in Rösrath.
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Sie möchten RöStrom beantragen oder zu uns wechseln? Einfach Online-Formular ausfüllen und absenden. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Hier entlangIhre Vorteile auf einen Blick
- 100% Ökostrom für die Region
- Ausgezeichnet mit ok-Power-Siegel
- Unkomplizierter Wechsel zu uns
- 4 Wochen Kündigungsfrist
- Attraktive Förderprogramme
- Kostenfreie Energieberatung
Kennzeichnung der Stromlieferung
Häufig gestellte Fragen
Sie möchten Kunde bei der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH werden? Füllen Sie einfach online unser Bestellformular aus oder rufen Sie uns in unserem Kundenzentrum unter 02205 / 9250 – 600 an. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Vertrag zu. Sie können sich den Vertrag aber auch in unserem Downloadcenter herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen und an uns zurücksenden.
Bei einem Wechsel von einem anderen Anbieter benötigen wir neben Ihren persönlichen Angaben in Ihrem Vertrag Ihre Zählernummer, Ihren Vorjahresverbrauch und den Namen Ihres derzeitigen Versorgers. Nach Übermittlung der Vertragsunterlagen erledigen wir alles Weitere für Sie. Sie müssen weder Ihren Vertrag bei dem anderen Anbieter kündigen, noch ihn über den Wechsel informieren. Unterliegt Ihr bisheriger Vertrag keiner längeren Vertragsbindung, wird der Versorgerwechsel schnellstmöglich von uns für Sie durchgeführt. Andernfalls informieren wir Sie umgehend. Das Recht einer Bonitätsprüfung behalten wir uns vor.
Zur Information für Sie: Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch die StadtWerke Rösrath sichergestellt ist. Sobald wir eine Zustimmung von Ihrem derzeitigen Versorger erhalten haben, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres Versorgers nachzukommen, damit es zu keinem Versorgungsausfall kommt.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach Ablauf eines Jahres erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Beträge mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Guthaben, die sich aus dieser Rechnung ergeben, werden zeitnah ausgeglichen. Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird mit dem aktuellen Zählerstand eine Schlussrechnung erstellt und mit den geleisteten Abschlägen verrechnet.
Hier haben wir für Sie eine Erläuterung Ihrer Rechnung inklusive Musterrechnung hinterlegt.
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Mehr als 40 Prozent des Strompreises sind Abgaben und Steuern, die an die Städte, Kommunen und den Bund abgeführt werden müssen (EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Strom- und Umsatzsteuer, etc.). Rund ein Viertel des Preises muss für die Nutzung der Stromnetze an die Netzbetreiber entrichtet werden. Somit verbleiben rund 35 Prozent, die für die Stromerzeugung und alle anderen Leistungen wie beispielsweise den Abrechnungs- und Kundenservice sowie Personal usw. genutzt werden. Infos zum Strommix finden Sie hier.
Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis usw.
Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen. Er setzt sich zusammen aus den Kosten für die Beschaffung, den staatlich regulierten Netznutzungsentgelten sowie den Abgaben und Steuern.
Die KWK-Abgabe bezieht sich auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Dieses Gesetz fördert den Ausbau von Anlagen, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung nutzen. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen Strom und nutzen die für den Antrieb des Generators produzierte Wärme noch zusätzlich für weitere Energieerzeugung bzw. -versorgung. Sie erreichen damit einen besseren Wirkungsgrad der eingesetzten Brennstoffe. Die KWK-Abgabe ist Bestandteil des Strompreises. Damit werden Ausbau und Modernisierung von KWK-Anlagen gefördert.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Es regelt Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Generell orientiert sich der Termin für die Jahresrechnung am Lieferbeginn. Bekommen Sie beispielsweise ab Mai von uns Strom und/oder Gas geliefert, erhalten Sie im Mai des Folgejahres Ihre Jahresrechnung. Auf Wunsch können Sie den Termin der Jahresrechnung aber gerne ändern. Bitte sprechen Sie uns direkt an. Eine Änderung des Termins der Jahresrechnung hat keine Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Vertrages.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telekommunikation sind die Strom- und Gaszähler in den Haushalten angeordnet und können derzeit noch nicht elektronisch ausgelesen werden. Ein Abschlag aufgrund einer monatlichen Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Die Abschläge werden aufgrund der Verbrauchsdaten des Vorjahres ermittelt. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt. Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Grundsätzlich bieten wir unseren Kunden monatliche Zahlungsintervalle an. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, alle Abschlagsbeträge eines Abrechnungsjahres in einer Summe zum Fälligkeitstermin des ersten Abschlagsbetrages zu leisten. Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise, Stromsteuer und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung. Unter gleichen Voraussetzungen wird der Abschlag bei einem niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend reduziert.
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten nachweislich geändert hat, können Sie Ihren Abschlag telefonisch unter 02205 / 9250 – 600 oder per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de gerne reduzieren lassen. Eine Erhöhung des Abschlags ist jederzeit möglich.
Bei Preisanpassungen errechnen wir Ihren Verbrauch vor und nach der Preisänderung auf Basis Ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Dies kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Wenn Sie eine genaue Abgrenzung Ihres Verbrauches und damit auch des von Ihnen zu zahlenden Betrages vor und nach der Preisanpassung wünschen, empfehlen wir Ihnen, am letzten Tag des alten Preises einen Zwischenzählerstand zu erfassen und an uns zu übermitteln.
Übrigens: Wir passen Ihre Abschläge nicht automatisch an. Wenn Sie eine Abschlagsänderung wünschen, können Sie dies entweder über das Online-Portal Energie, per E-Mail an info@stadtwerke-roesrath.de oder telefonisch unter 02205 92 50 600 vornehmen.
Ihre Zählernummer finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung für Strom bzw. Gas und natürlich auf dem jeweiligen Zähler.
Wenn Sie bei uns Kunde werden, wird Ihr Netzbetreiber Sie zum Wechseltermin bitten, Ihren Zählerstand abzulesen und diesen ihm mitzuteilen. Wir erhalten von ihm dann die Angaben.
Wenn Sie bei uns schon Kunde sind, schicken wir Ihnen zum Ende Ihres Abrechnungsjahres eine Postkarte, auf der Sie den aktuellen Zählerstand eintragen können. Zusätzlich kommen Ableser des aktuellen Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause, um die Zählerstände abzulesen und die Zähler zu kontrollieren. Der Netzbetreiber benötigt die Zählerstände, um die Netznutzung mit uns abrechnen zu können.
Grundsätzlich gilt: Den Energieversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- bzw. Gasnetzes zuständig, der Energieversorger für die Lieferung von Strom bzw. Gas. Häufig sind Netzbetreiber und Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes. Sie als Kunde können aber auch ohne weiteres einen Strom- bzw. Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt und mietet den Zähler und die Leitungen. Kommt es zu Störungen am Zähler oder an den Stromleitungen, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner – ganz unabhängig davon, wer Ihr Energieversorger ist.
Natürlich. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu widerrufen. Senden Sie einfach eine kurze schriftliche Nachricht an: info@stadtwerke-roesrath.de. Selbstverständlich können Sie auch ein Fax senden oder den Postweg nutzen.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Kündigungsformular.
Was hat es mit dem Wegfall oder der Absenkung der EEG-Umlage auf sich?
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war eine Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Um Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen frühzeitiger zu entlasten, hat die Koalition im Zuge des aktuellen Entlastungspakets das EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz auf den Weg gebracht. Das bedeutet, dass bereits zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde netto (4,43 Cent brutto) auf 0,00 ct/kWh abgesenkt wird. Dies wiederum führt zu einer Preissenkung bei Strom in dieser Höhe, denn die Energieversorger müssen den Wegfall vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Eine generelle Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wird nun zum Jahresanfang 2023 erwartet. Denn dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur aus Klimaschutzgründen weiter vorangetrieben werden muss, ist nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine unbestritten.
Was bringt der Wegfall der EEG-Umlage an Ersparnis?
Für einen vierköpfigen Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr bringt das eine jährliche Entlastung von 155 Euro brutto.
Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH berücksichtigt diese Strompreissenkung bei der Abrechnung automatisch. Kund*innen müssen nicht selbst aktiv werden.
Wo finde ich die neuen Strompreise?
Die Preisblätter mit den neuen Preisen finden Sie ab dem 1. Juli 2022 hier auf unseren Internetseiten.