Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung

Die StadtWerke Rösrath setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website stadtwerke-roesrath.de.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend genannten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

a) Technische Barrieren

  • iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte (z. B. Karten, externe Videos) haben keine aussagekräftigen Titel für Screenreader.
  • iFrames für Drittanbieterinhalte: Diese sind nicht immer barrierefrei und können nicht von uns beeinflusst werden.

b) Inhaltliche Barrieren

  • Fehlende oder unzureichende Untertitel für Videos und Audios (keine vollständigen Transkripte oder Audiodeskriptionen vorhanden).
  • PDF- und Office-Dokumente nicht barrierefrei (fehlende Tags, schlechte Struktur, nicht barrierefreie Tabellen).

c) Farb- und Designprobleme

  • Vergrößerung des Textinhalts unter Beibehaltung der Fenstergröße zeigt die Webseite in manchen Bereichen Einschränkungen:

Einzelne Bedienelemente und Textblöcke werden nicht korrekt skaliert, überlappen sich oder sind nur durch horizontales Scrollen vollständig erfassbar. Diese Effekte treten insbesondere in Navigationsbereichen sowie bei interaktiven Komponenten (z. B. Formularen) auf.

Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Optimierungen wird das Layout überarbeitet, um eine barrierefreie Nutzung auch bei starker Textvergrößerung sicherzustellen.

d) Unverhältnismäßige Belastung

Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Trotz unserer Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei anzubieten:

  • Ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien:
    Viele vor dem 01. Januar 2025 veröffentlichte PDF-Dokumente und Word-Dateien sind nicht barrierefrei. Diese Dokumente enthalten teilweise fehlende Strukturierungen, unzureichende Alternativtexte für Bilder oder komplexe Tabellen, die ohne zusätzliche Ressourcen nicht kurzfristig überarbeitet werden können.

    • Neue Dokumente werden nach Möglichkeit in einem barrierefreien Format bereitgestellt.
    • Falls Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@stadtwerke-roesrath.de.
  • Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
    Videos, die vor dem 23. September 2023 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.

    • Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.
    • Falls Sie Unterstützung bei älteren Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@stadtwerke-roesrath.de.

4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. April 2025 erstellt.

Methodik der Prüfung:

Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

5. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

StadtWerke Rösrath
Hauptstraße 142
51503 Rösrath
E-Mail: info@stadtwerke-roesrath.de
Telefon: 02205 92 50 600

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

6. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.