Wohin mit dem Poolwasser?

Gartenpools erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Insbesondere im vergangenen, durch die Corona-Pandemie bestimmten Sommer war die Nachfrage immens. In Baumärkten und bei vielen Herstellern waren die Pools innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Mit Einsetzen des herbstlichen Wetters und dem damit eingeläuteten Ende der Badesaison im heimischen Garten fragen sich nun viele Neu-Poolbesitzer, wie sie ihr Schwimmbecken über den Winter bekommen und wo das Badewasser entsorgt werden kann.

Planschbecken und Co.

Bei Planschbecken ist die Frage leicht zu beantworten. Die vergleichsweise geringen Mengen Leitungswasser, mit denen sie befüllt werden, verbleiben meist nur kurze Zeit in den kleinen Becken und werden nicht chemisch behandelt oder aufbereitet. Das Wasser ist somit unbelastet und kann daher bedenkenlos zum Gießen oder Rasensprengen genutzt werden. Wenn Planschbecken geleert werden, sollte lediglich darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht auf Nachbargrundstücke fließt.

Behandeltes Wasser ist Abwasser

Je größer der Pool, desto aufwändiger ist auch die Pflege. Was beim kleinen Planschbecken noch unkompliziert war, gilt beim mobilen Aufstellpool oder dem eingebauten Schwimmbecken nicht mehr. Da das Poolwasser dort nicht regelmäßig getauscht wird, muss es, um klar und keimfrei zu bleiben, chemisch behandelt werden. Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel und Biozide gegen Algenwachstum – die unterschiedlichsten Stoffe werden eingesetzt, um ein im wahrsten Sinne des Wortes ungetrübtes Badeerlebnis zu erhalten.

Alle diese Mittel dürfen aber weder in Grund- noch in Oberflächenwasser gelangen. Chemisch behandeltes Poolwasser darf deshalb nicht im eigenen Garten verrieselt werden, es gilt als Abwasser.

Grundlage hierfür ist § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes. Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass Abwasser, also auch das Poolwasser, ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden muss. Ganz wichtig dabei: Abwasser gehört nur in Misch- oder Schmutzwasser-, auf keinen Fall aber in Regenwasserkanäle. Wer in einem Stadtteil wohnt, in dem die Entsorgung über das Trennsystem erfolgt – Schmutz- und Regenwasser werden hier in unterschiedliche Kanäle abgeleitet –, sollte das Wasser aus seinem Pool daher am besten über die eigene Hausinstallation entsorgen, beispielsweise über den Kontrollschacht auf dem eigenen Grundstück.

Pools nicht über Gartenwasserzähler befüllen

Wer seinen Garten im Sommer mit Trinkwasser aus der Leitung bewässern will, kann sich für die dabei verbrauchte Menge von den Abwassergebühren befreien lassen, weil das Gießwasser im Boden versickert und nicht im Abwasser landet. Voraussetzung ist die Installation eines Gartenwasserzählers.

Poolwasser wird als Abwasser jedoch gebührenpflichtig über die öffentliche Kanalisation entsorgt. Das heimische Schwimmbecken darf deshalb nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden.