Bekanntmachungen der StadtWerke Rösrath

Gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für das Kommunalunternehmen StadtWerke Rösrath AöR vom 19.07.2004 in der jeweils gültigen Fassung erfolgen Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, über unsere Website. Hier werden auch die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie das Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachungen wird zusätzlich im Kölner StadtAnzeiger sowie in der Bergischen Landeszeitung, jeweils in den Ausgaben für den Rheinisch-Bergischen Kreis, hingewiesen. An dieser Stelle haben wir für Sie als Service die öffentlichen Bekanntmachungen gesammelt und kategorisiert, so dass Sie hier die Möglichkeit der Recherche haben.

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