Reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG

Sie betreiben eine Wärmepumpe, eine Wallbox, einen Stromspeicher oder eine Anlage zur Raumkühlung, die nach dem 31. Dezember 2023 ans Netz gegangen ist? Dann profitieren Sie von der Regelung der Bundesnetzagentur zu so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG).

Zum Netzbetreiber für Rösrath

So funktioniert die Reduzierung der Netzentgelte

Eine Wärmepumpe an einer Hauswand in einem Garten
Hintergrund § 14a EnWG

Worum geht es?

Um die Energiewende weiter zu fördern und gleichzeitig die Stromnetze vor Überlastungen zu schützen, können Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2024 die Leistung von Geräten wie Wärmepumpen und Ladestationen bis auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug werden die Netzentgelte für diese Verbrauchseinrichtungen dauerhaft reduziert. Und zwar unabhängig davon, ob der Netzbetreiber die Leistung tatsächlich begrenzt.

Nahaufnahme eines Ladekabels, welches in einem Elektro-Auto eingesteckt ist.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Was zählt dazu?

– Private Ladestationen
– Wärmepumpen
– Klimaanlagen
– Stromspeicher

die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, eine Leistung von mindestens 4,2 kW haben und nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Für diese Anlagen ist die Teilnahme am § 14a EnWG verpflichtend.

Pflanzen in einem privaten Wohnraum
Anleitung zur Umsetzung

Wie gehen Sie vor?

Wenn Sie eine Verbrauchseinrichtung betreiben, die die genannten Kriterien erfüllt und beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist, erhalten Sie eine Reduzierung Ihrer Netzentgelte. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Modulen zu wählen. Diese Wahl erfolgt bei der Anmeldung der Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber und kann später geändert werden.

Aktuell stehen Ihnen zwei Module zur Verfügung

Ein Ladekabel ist eingesteckt in einem Elektrofahrzeug zum Laden des Fahrzeugs
Modul 1

Pauschale Netzentgeltreduzierung

Die Pauschale Netzentgeltreduzierung umfasst eine jährliche feste Prämie nach einem festen Berechnungsansatz, die in der Verbrauchsrechnung kostenmindernd berücksichtigt wird. Es ist kein separater Zähler erforderlich. Je nach Netzgebiet kann die Pauschale unterschiedlich hoch ausfallen. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Bei unterjährigem Wechsel wird die Reduzierung tagesscharf abgerechnet.

Ihren Modulwechsel können Sie entweder beim Netzbetreiber (für Rösrath ist das die Regionetz oder beim Lieferanten anmelden.

Modul 2

Prozentuale Netzentgeltreduzierung

Bei der prozentualen Netzentgeldreduzierung ist ein zweiter Zähler zwingend erforderlich. Die Reduzierung des Netzentgeltes erfolgt um 60%. Dieses Modul kann nur von Haushalts- und kleinen Gewerbekunden gewählt werden.

Ihren Modulwechsel können Sie entweder beim Netzbetreiber (für Rösrath ist das die Regionetz) oder beim Lieferanten anmelden.

 

 

 

Sie haben Fragen?

Wir sind persönlich für Sie da unter 02205 - 92 50 600

Ihren Modulwechsel können Sie entweder beim Netzbetreiber (für Rösrath ist das die Regionetz) oder beim Lieferanten anmelden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter unter (02205) 92 50 600

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