Sie betreiben eine Wärmepumpe, eine Wallbox, einen Stromspeicher oder eine Anlage zur Raumkühlung, die nach dem 31. Dezember 2023 ans Netz gegangen ist? Dann profitieren Sie von der Regelung der Bundesnetzagentur zu so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG).
Zum Netzbetreiber für RösrathHäufig gestellte Fragen
Anlagen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, haben bis zum 31.12.2028 Bestandsschutz und müssen erst danach in die neuen Regelungen überführt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber von Bestandsanlagen auf die neuen Tarifoptionen wechseln und Vergünstigungen nach Modul 1 oder Modul 2 in Anspruch nehmen. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Anlage muss steuerbar sein. Bei älteren Anlagen ist häufig eine Nachrüstung erforderlich. Möglicherweise sind auch bauliche Veränderungen nötig, wie zum Beispiel das Verlegen eines Steuerkabels zum Zähler.
- Für Modul 2 ist ein separater Zähler notwendig, über den ausschließlich die Anlage läuft.
Wir empfehlen daher bei Bestandsanlagen, abzuwarten, da die bisherige Regelung oft günstiger ist.
Nein, diese Regelungen gelten nicht für Nachtspeicherheizungen.
Der Netzbetreiber verringert den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen für eine kurze Zeit. Damit diese Geräte auch weiterhin funktionieren können, muss allerdings eine Mindestleistung von 4,2 kW gewährleistet sein. Bei Großwärmepumpen wird eine höhere Mindestleistung sichergestellt, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Maßnahmen nur in Ausnahmefällen als letzte Lösung notwendig werden. Es wird erwartet, dass es dabei nur zu geringen Einschränkungen kommt und der Komfort der Nutzer nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Haushaltsstrom ist von der Drosselung nicht betroffen.
Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Regelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).
Wenn Sie mehrere Anlagen unterschiedlicher Gerätegruppen besitzen, die über separate Zähler laufen, werden diese auch als separate steuerbare Verbrauchseinrichtungen abgerechnet.
Ein Wechsel zwischen den Modulen ist möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Sie möchten das Modul wechseln? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Dafür benötigen Sie Ihre Kundennummer, Zählernummer und Marktlokation (MaLo-ID). Alle diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.