StadtWerke Rösrath stellen Altöl-Annahme zum Jahresende ein
Die StadtWerke Rösrath werden ihre Altöl-Sammelstelle zum 31. Dezember 2026 schließen. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Annahme von Altöl auf dem Betriebsgelände des Kommunalunternehmens nicht mehr möglich. Grund hierfür sind organisatorische Veränderungen und Umstrukturierungen auf dem Betriebsgelände.
Die StadtWerke weisen darauf hin, dass sie zur Annahme von Altöl gesetzlich nicht verpflichtet sind. Für die Rücknahme von Altöl aus Privathaushalten ist grundsätzlich der Handel zuständig.
„Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass Verkäufer von Motoren- oder Getriebeöl Altöl kostenlos in der Menge zurücknehmen müssen, die bei ihnen neu gekauft wurde“, erläutert Wilfried Müller, kaufmännischer Leiter der StadtWerke Rösrath. „Wer den Ölwechsel in einer Kfz-Werkstatt durchführen lässt, muss sich um die Entsorgung nicht kümmern, da diese von der Werkstatt übernommen wird.“
Für haushaltsübliche Mengen Altöl besteht zudem die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abgabe am Entsorgungszentrum Leppe des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) in Lindlar. Weitere Informationen zu Entsorgungswegen erteilt die Abfallberatung des BAV unter der kostenfreien Servicenummer 0800 805 805 0.
Die StadtWerke appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Altöl ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege abzugeben.
„Altöl gehört keinesfalls in den Ausguss oder in die Umwelt“, betont Wilfried Müller. „Bereits geringe Mengen können erhebliche Schäden verursachen und große Wassermengen verunreinigen. Eine fachgerechte Entsorgung trägt daher wesentlich zum Schutz von Gewässern und Umwelt bei. Altöl illegal zu entsorgen ist außerdem kein Kavaliersdelikt. Wer das tut, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000,- Euro. In schweren Fällen kann dies sogar als Straftat mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.“