Trinkwasserqualität geht alle an

Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so gründlich und so häufig kontrolliert wie Leitungswasser. In der Trinkwasserverordnung, an die sich alle Wasserversorger halten müssen, sind die strengen Vorschriften und Vorsorgegrenzwerte genau festgelegt.

Auch wir lassen unser aus den Tiefen der Wahner Heide stammendes Rösrather Wasser laufend durch zertifizierte Labore untersuchen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitsbehörden werden die ermittelten Analysewerte und deren Entwicklung ständig überwacht. So können wir garantieren, dass das kühle Nass, das wir tagtäglich aus unserem Wasserwerk Leidenhausen nach Rösrath pumpen, von ausgezeichneter Qualität ist und bedenkenlos getrunken werden kann.

Allerdings: Unser Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich endet da, wo das öffentliche Rohrnetz in die private Hausinstallation übergeht, an der so genannten Übergabestelle. Diese ist definiert als das Ende des Hausanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung auf dem Grundstück bzw. im Gebäude. Für alles, was danach in den Rohren und mit dem Trinkwasser passiert, ist der Eigentümer bzw. Bewohner verantwortlich. Dass sie dazu laut Trinkwasserverordnung und örtlicher Wasserversorgungssatzung sogar rechtlich verpflichtet sind, wissen allerdings die wenigsten.

Sicherung der Trinkwasserqualität – auch Hauseigentümer in der Pflicht

In Abschnitt 4 „Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage“ der Trinkwasserverordnung ist genau festgelegt, was Betreiber von Trinkwasseranlagen tun müssen, um die hohe Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten, welche Untersuchungs- und Anzeigepflichten sie haben, aber auch wie die Anlage ordnungsgemäß zu planen, zu bauen und zu betreiben ist. Betreiber sind dabei nicht nur die öffentlichen Versorger, zu denen auch die StadtWerke Rösrath zählen, sondern eben auch alle Eigentümer von Gebäuden, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind.

Und in § 13 Absatz 1 unserer Wasserversorgungssatzung heißt es: „Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung seiner Anlage (mit Ausnahme des Wasserzählers) zu sorgen, die ab der Übergabestelle beginnt. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.“

Damit ist klar, für den Hauseigentümer gelten in seinem Verantwortungsbereich die gleichen Vorgaben wie für den öffentlichen Versorger. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, macht er sich nicht nur strafbar, im Schadensfall wird er auch haftbar gemacht. Beispielsweise dann, wenn aufgrund seines Versäumnisses Mieter erkranken.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Auf der sicheren Seite ist, wer seine Trinkwasseranlage regelmäßig vom Fachmann prüfen lässt. Viele Installateurbetriebe bieten hierfür Wartungsverträge.
Auch sollten sämtliche Arbeiten an der Hausinstallation nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die mit den Vorgaben der Trinkwasserverordnung vertraut sind.

Es gibt aber auch einige Punkte, die Hauseigentümer selber beachten und kontrollieren können.

  • Wenn Wasser länger in den Leitungen steht, können sich Keime bilden. Deshalb gilt: Nach jeder längeren Abwesenheit, beispielsweise nach einem Urlaub, sollten die Leitungen einmal gut gespült werden. Dazu werden einfach alle Wasserhähne aufgedreht und das Wasser ein paar Minuten laufen gelassen.
  • Das empfiehlt sich übrigens auch, wer morgens nach dem Aufstehen seinen Durst direkt aus der Leitung löschen möchte. Auch dann sollte das so genannte Stagnationswasser erst einmal ablaufen, bis wieder frisches, kühles Nass nachläuft.
  • Entnahmestellen im Haus, die nicht oder nur sehr selten genutzt werden, wie die zusätzliche Dusche oder das Waschbecken im Keller, sollten ebenfalls regelmäßig gespült werden, damit sich in dem in den Rohren stehenden Wasser keine Keime bilden und von dort in die gesamte Hausinstallation eindringen können.
  • Die Temperatur in der Warmwasseraufbereitung muss über 55 Grad heiß sein, in der Kaltwasserleitung sollte die Temperatur unter 20 Grad liegen.
  • In Häusern, die vor 1973 errichtet wurden, können noch Bleirohre verbaut sein. Diese sollten ausgetauscht werden.
  • Filter am Hausanschluss, die Feststoffe aus dem öffentlichen System zurückhalten sollen, müssen regelmäßig gespült werden.
  • Außenzapfstellen müssen eine Sicherungseinrichtung haben. Diese so genannten Systemtrenner oder Rückflussverhinderer stellen sicher, dass verunreinigtes Wasser, beispielsweise aus einer Pfütze über den darin liegenden Gartenschlauch, nicht in die Hausinstallation oder das öffentliche Wasserversorgungsnetz zurückfließen kann.
  • Anschlüsse von Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen müssen so installiert werden, dass sich das Regenwasser nicht mit dem Trinkwasser vermischt. Dies erfolgt über ein eigenes Leitungsnetz.
  • Damit die Leitungen nicht platzen, sollten vor der Frostperiode alle Außenzapfstellen vorsorglich abgestellt werden.

Wer das beherzigt, kann sicher sein, dass das Rösrather Wasser seine Leitungen genauso verlässt wie zuvor das Wasserwerk in Leidenhausen: als gesunder und erfrischender Durstlöscher.