Schonfrist für Gehölze beginnt am 1. März

Wie in jedem Jahr so gilt auch in diesem Frühjahr, dass Bäume, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht beseitigt, abgeschnitten oder bis auf den Stock zurückgeschnitten werden dürfen. Darauf weisen die StadtWerke Rösrath heute hin. Das Rückschnittverbot gilt bis 30. September.

„Diese Schonfrist ist ein ganz wichtiger Teil des Natur- und Artenschutzes“, erklärt StadtWerke-Vorstand Ralph Hausmann die Regelung. „Sie dient dem Schutz der Tierarten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Die Brutzeit vieler heimischer Vogelarten beginnt in Kürze. Durch das Rückschnittverbot können sie ihrem Brutverhalten ungestört nachgehen, Bäume und Gehölze bleiben als Brutplätze erhalten. Außerdem wird so das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sichergestellt.“

Wer seinen Garten, Bäume und Sträucher fit für den Frühling machen will, sollte für stärkere Schnittmaßnahmen daher die Tage bis Ende der Woche nutzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zudem ganzjährig möglich, wenn der Artenschutz ausreichend beachtet wird.

 

„Ab März werden die Biotonnen in Rösrath außerdem wieder wöchentlich abgeholt“, so Hausmann weiter. „Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass ab Frühjahr bis in den Herbst hinein insbesondere bei Gartenbesitzern mehr Bioabfall anfällt.“