Haus gekauft – und dann?

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben in Rösrath ein neues, ein eigenes Heim gefunden.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Bank hat den Kaufpreis angewiesen.
Jetzt fehlen doch eigentlich nur noch die Schlüssel. Und dann: Renovieren, umziehen, einziehen, fertig.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Und ganz so einfach sollten Sie es sich schon aus Eigeninteresse nicht machen – unabhängig davon, ob Sie Verkäufer*in oder Käufer*in der Immobilie sind. Um sich vor unliebsamen Überraschungen und Kosten so weit wie möglich zu schützen, sollten Sie den Schritt zwischen Notarbesuch und Einzug sorgfältig planen und ausführen.

Im Protokoll festhalten: die Hausübergabe

Die wichtigsten Details rund um den Immobilienkauf werden in der Regel bereits im Kaufvertrag vereinbart. Trotzdem sollten Verkäufer*in und Käufer*in nicht darauf verzichten, bei der Übergabe ein detailliertes Protokoll anzufertigen. Ist der Kauf über eine/n Makler*in zustande gekommen, übernimmt diese/r häufig die Aufgabe, ein Hausübergabeprotokoll zu erstellen. Tut er/sie das nicht, sollten Sie dennoch darauf bestehen, denn ein solches Protokoll ist sowohl für Verkäufer*in als auch für Käufer*in eine zusätzliche Absicherung. Zudem enthält es wichtige Informationen rund um das Haus bzw. die Wohnung, die nicht vom Kaufvertrag abgedeckt wurden, beispielsweise die Anzahl der Schlüssel, die zu dem Haus gehören, oder Hinweise auf Wartungsintervalle von technischen Anlagen.

Im Internet gibt es übrigens kostenlose Muster für Übergabeprotokolle, die alle wichtigen Angaben enthalten.

Für die Übergabe vereinbaren Sie am besten einen Termin während des Tages, bei dem die Lichtverhältnisse ausreichend sind, um sich noch einmal einen gründlichen Überblick über die dann in der Regel schon leerstehende Immobilie zu verschaffen.

Neben den allgemeinen Daten zu Ihrem neuen Eigenheim – der Adresse, den Kontaktdaten von Verkäufer*in und Käufer*in und dem Übergabedatum – sollte in dem Protokoll detailliert festgehalten werden, welche Schlüssel ausgehändigt, ob Mängel festgestellt und welche zum Haus gehörenden Dokumente dem Protokoll beigefügt werden. Ganz wichtig – und hier kommen dann auch wir als StadtWerke ins Spiel – ist es auch, sämtliche Zählerstände abzulesen und mit den dazugehörigen Zählernummern festzuhalten, also alle Wasser-, Strom- und, falls vorhanden, Gaszähler. Denn diese Angaben müssen Sie den zuständigen Versorgungsunternehmen – im Falle der Trinkwasserversorgung uns, bei Strom und Gas dem jeweiligen Lieferanten – nach Übergabe mitteilen.

Eigentümerwechsel bei den StadtWerken melden

Sobald ein Grundstück, in unserem Fachjargon eine Verbrauchsstelle, in Rösrath verkauft und an den bzw. die neue/n Eigentümer*in übergeben wurde, müssen auch wir darüber informiert werden. Dafür haben wir ein eigenes Kundenwechselformular, das sowohl vom/von Verkäufer*in als auch vom/von Käufer*in unterschrieben und vollständig ausgefüllt an uns geschickt werden muss. Darin enthalten sind neben den Angaben zum/zur alten und neuen Eigentümer*in auch die aktuellen Zählerstände aller vorhandenen Hauptwasserzähler und Zwischenwasserzähler für die Gartenbewässerung oder Regenwassernutzungsanlagen. Außerdem müssen wir von Ihnen wissen, ab wann und mit wie vielen Personen Sie künftig an ihrer neuen Adresse wohnen werden. Von der Personenzahl hängt nämlich ab, wie hoch Ihre Abfallgebühren sein werden und ob möglicherweise ein Tausch der Abfallbehälter erforderlich ist.
Die Umschreibung erfolgt dann immer zum Monatsende.

Liegen uns diese Angaben nicht vor, können wir die erforderliche Ummeldung in unserem System auch nicht vornehmen. Der alte Eigentümer bleibt dann weiterhin unser Ansprechpartner, unsere Verbrauchsabrechnungen gehen an ihn, die Abschlagszahlungen werden von seinem Konto abgebucht.

Übrigens: Die Eintragung im Grundbuch reicht nicht, denn diese Information bekommen wir aus Datenschutzgründen nicht übermittelt. Sie müssen also selber aktiv werden und sich mit uns in Verbindung setzen.