Straßenreinigung in Rösrath – so funktionierts

Herbstzeit ist Blätterzeit – und damit auch eine sehr arbeitsreiche Zeit für Elli, unsere emsige Kehrmaschine, ihren Mitstreiter auf vier Rädern und…

…die Kollegen vom Bauhof, ohne die die beiden Reinigungshelfer erst gar nicht zum Einsatz kommen könnten. Jede Woche von montags bis freitags sind sie unterwegs, um die Straßen in Rösrath von heruntergefallenen Blättern und anderem Unrat zu befreien. Dabei gehen sie nach einem ausgeklügelten Plan vor, bei dem nichts dem Zufall überlassen wird.

Fahrbahnreinigung in 3 Kategorien

Die Straßenreinigungssatzung der StadtWerke gibt genau vor, was und in welchem Turnus gereinigt wird. Dabei sind die Straßen in Rösrath in drei Kategorien eingeteilt. In die Kategorie 1 fallen alle Straßen in den Ortskernen sowie so genannte innerörtliche und überörtliche Verkehrsstraßen, die hoch frequentiert sind. Diese Straßen werden in der Regel wöchentlich gekehrt. Alle anderen Straßen gehören grundsätzlich in die Kategorie 2, was bedeutet, dass sie in der Regel ein Mal im Monat von Elli, ihrem Kollegen und dem Team vom Bauhof aufgesucht werden. Einen festen Kehrtag gibt es für diese Straßen übrigens nicht, denn auch hier wird nach Bedarf entschieden, ob eine Straße gegebenenfalls auch mal häufiger angefahren wird.

„Wir haben in der Kategorie 2 auch Straßen, die besonders stark vom herbstlichen Laubfall betroffen sind und die wir deshalb in dieser Jahreszeit häufiger anfahren als ein Mal im Monat“, erklärt Guido Wagner, Leiter des Baubetriebs bei den StadtWerken.

Für Stichstraßen, einige Anliegerstraßen und alle Privatstraßen gilt eine besondere Regelung. In diesen Fällen, der Kategorie 3, ist die Straßenreinigungspflicht auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen. Um welche Straßen es im Einzelnen geht, ergibt sich aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung.

Eine separate Gebühr für die Straßenreinigung fällt übrigens seit Januar 2013 nicht mehr an. Seitdem werden Reinigung und Winterdienst aus Steuermitteln, genauer gesagt über die Grundsteuer B mitfinanziert.

Bürgersteig ist Bürgerpflicht

Aber nicht nur die Anwohner der oben erwähnten kleineren Straßen müssen kehren, auch alle anderen Rösratherinnen und Rösrather, die einen Bürgersteig vor ihrer Haustür haben. Denn auch für diese gilt, dass diejenigen zuständig sind, die dort wohnen. Die StadtWerke reinigen ausschließlich Bürgersteige an Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Gebäuden, also immer da, wo die Stadt Rösrath direkter Anlieger ist.

Übrigens: Wer sein Stück Bürgersteig oder seinen Straßenabschnitt vom Herbstlaub befreit, sollte die Blätter in der eigenen Biotonne oder auf dem Komposthaufen entsorgen, wie Guido Wagner betont: „Bitte kehren Sie die Blätter nicht einfach vom Gehweg auf die Straße. Das erschwert uns nicht nur unsere Arbeit, weil die entstehenden Laubmengen dann teilweise kaum noch zu händeln und zwischen geparkten Autos auch schwierig zu entfernen sind. Große Mengen an Blättern auf der Straße, insbesondere bei feuchter oder kalter Witterung, können die Straße in eine gefährliche Rutschpartie verwandeln und Unfälle provozieren.“