Bestattungsvorsorge: Heute schon an morgen denken

„Ich möchte jetzt schon alles für meine Beerdigung regeln, so dass meine Kinder sich dann nicht mehr darum kümmern müssen.“

„Wir wollen auch im Tod eng miteinander verbunden sein und möchten deshalb für uns als Paar unsere letzte Ruhestätte zu Lebzeiten gemeinsam aussuchen.“

So oder so ähnlich klingt es, wenn Interessierte für eine Bestattungsvorsorge zu Janine Picht kommen. Picht, bei den StadtWerken Rösrath zuständig für das Friedhofswesen, weiß, wie wichtig es vielen Menschen ist, ihre Angehörigen möglichst wenig zu belasten und alle wichtigen Dinge vorsorglich zu klären. Die eigene Beerdigung genau zu planen und festzulegen, wo und in welchem Rahmen man beigesetzt werden möchte, gehört für viele auch dazu.

Die eigene Grabstätte selber aussuchen

Bestattungsunternehmen bieten schon lange so genannte Bestattungsvorsorgeverträge an. „Darin kann vermerkt werden, auf welchem Friedhof man beigesetzt werden möchte“, erklärt Janine Picht. „Nur eine bestimmte Grabstätte kann dort nicht reserviert werden.“ Das geht aber seit September 2018 bei den StadtWerken – und zwar für alle Wahlgrabangebote auf den Rösrather Friedhöfen. Wer beizeiten festlegen will, in welchem Sarg-, Urnen- oder Baumgrab er einmal beerdigt werden möchte, muss lediglich Kontakt mit Janine Picht oder ihrem Kollegen Bernd Lukas aufnehmen. Rund 25 Gräber wurden seitdem schon ausgesucht.

„Allen, die sich für eine solche Vorsorge interessieren, rate ich, sich erst einmal genug Zeit zu nehmen und in Ruhe zu überlegen, wo und wie sie bestattet werden wollen“, so Janine Picht. „Abgesehen vom Friedhof Volberg, der im unteren Teil über ein begrenztes Angebot verfügt, haben wir auf allen unseren Friedhöfen ausreichend freie Flächen. Es besteht also kein Grund zur Eile und dann vielleicht unüberlegt getroffenen Entscheidungen.“ Ist der grundsätzliche Entschluss gefällt, wird in der Regel erst einmal ein Ortstermin auf dem Friedhof der Wahl vereinbart. Dort werden den Interessierten alle möglichen Angebote noch einmal ausführlich und persönlich vorgestellt. Ist die Grabstätte der Wahl gefunden, wird es erst einmal etwas bürokratisch. Der Leistungsantrag und die Nutzungsrechtserklärung für den Vorsorgefall müssen ausgefüllt und an die StadtWerke zurückgeschickt werden. Auch die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstelle werden jetzt schon fällig. Zu guter Letzt erhält der neue Nutzungsberechtigte eine Urkunde, die bezeugt, dass er das Nutzungsrecht an der Grabstelle erworben hat.

„Die Nutzungszeit für die Grabstätte beginnt mit dem Erwerb“, betont Janine Picht. „Die Ruhefrist hingegen fängt erst mit dem Tag der Beisetzung an. Es kann daher durchaus sein, dass das Nutzungsrecht vor Eintritt des Todesfalls verlängert werden muss.“

Um die Finanzierung der Grabstätte müssen sich die Angehörigen später nicht mehr kümmern. Auch das ist dann schon erledigt – und zwar zu den Gebühren, die zum Zeitpunkt des Leistungsantrages gültig waren.

Grabpflege regeln

Ein Problem, mit dem sich zunehmend mehr Menschen konfrontiert sehen, ist die Organisation der Grabpflege. Nicht immer gibt es Angehörige vor Ort, die sich darum kümmern können oder wollen. Im Gegenteil: Kinder wohnen häufig weit weg oder es gibt überhaupt keine nahen Verwandten. Die Nachfrage nach so genannten pflegefreien Grabangeboten hat daher in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Pflegefrei muss dabei aber nicht zwangsläufig auch gleichbedeutend mit anonym sein, wie Janine Picht ausführt: „Wir haben im vergangenen Jahr mit der neuen Friedhofssatzung unser Angebot um einige pflegefreie Varianten erweitert. Neben Urnen-Baumgräbern gibt es auf dem Friedhof Sommerberg auch pflegefreie Sarg- und Urnen-Wahlgräber, für die ebenfalls ein Nutzungsrecht vorsorgehalber erworben werden kann.“

Der Vorteil dieser pflegefreien Gräber: Sie werden von den StadtWerken nicht nur angelegt, sondern auch über die gesamte Laufzeit gepflegt. Die Gestaltung dieser Grabanlagen und die Größe des Grabsteins sind dabei genau vorgegeben. Bei Baumgräbern ist in der Gebühr sogar schon der Liegestein enthalten, der, wenn gewünscht, nach den Vorgaben der Angehörigen beschriftet werden kann. Individuelle Wünsche beispielsweise für die Anpflanzung sind allerdings nicht möglich. Dafür müssen sich die Angehörigen um nichts kümmern.

Pflegefrei sind auch die Urnen-Gemeinschaftsgräber, die es auf allen Rösrather Friedhöfen in ausreichender Zahl und unterschiedlichen Gestaltungsarten gibt. Für diese kann allerdings kein vorsorgliches Nutzungsrecht erworben werden. „Wer hier beigesetzt werden möchte, sollte diesen Wunsch schriftlich festhalten“, empfiehlt Janine Picht.

Wer sich ausführlich zu dem Thema Bestattungsvorsorge auf den Rösrather Friedhöfen informieren möchte, kann bei Janine Picht einen Beratungstermin vereinbaren – entweder telefonisch unter 02205 9250 – 587 oder per Email.