Haus ans Netz – Wissenswertes für Häuslebauer

Der Immobilienmarkt boomt – nicht nur in Rösrath.

 

Das anhaltend niedrige Zinsniveau und der Wunsch vieler, sich mit einem eigenen Haus nicht nur ein Heim, sondern auch eine langfristige Kapitalanlage zu schaffen, sind die am häufigsten genannten Gründe hierfür.

Wer keine Bestandsimmobilie kaufen kann oder will, muss sein Traumhaus neu bauen. Auch in Rösrath herrscht deshalb seit einiger Zeit eine enorme Bautätigkeit.

Für Häuslebauer gibt es dabei einiges zu beachten, worüber sich Käufer „gebrauchter“ Häuser den Kopf nicht mehr zerbrechen müssen. Neben der Entscheidung über die Innenaufteilung des neuen Domizils und der Frage, welche Boden- und Wandbeläge das neue Heim schmücken sollen, müssen sich Bauherren auch damit auseinandersetzen, wie sie ihr künftiges Heim an die öffentlichen Versorgungsnetze anschließen können. Zum so genannten Hausanschluss zählen die Verbindungsstellen zwischen den Leitungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen und den Leitungen des Hauseigentümers. Neben Strom-, Trinkwasser-, Abwasser- und Gasleitungen gehören auch die Telekommunikationsleitungen dazu.

In Rösrath sind die StadtWerke aktuell zuständig für die Hausanschlüsse für Trinkwasser, Abwasser und Strom.

Trinkwasser

Für Trinkwasser besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang, das heißt jedes Grundstück in Rösrath, auf dem Trinkwasser verbraucht wird, muss an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Wasserversorgungssatzung der StadtWerke. Die für Hauseigentümer entstehenden Kosten sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung hinterlegt.

Bauherren müssen rechtzeitig vor Beginn ihrer Baumaßnahme einen Wasser-Hausanschluss bei den StadtWerken Rösrath beantragen. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Mit dem Formular müssen Unterlagen, beispielsweise der amtliche Lageplan, eingereicht werden. Außerdem müssen Bauherren unter anderem Angaben dazu machen, welche und wie viele Trinkwasser-Entnahmestellen, also beispielsweise Spülkästen, Waschtische und Waschmaschinen, geplant sind.

Die Verbindung zwischen der in der Straße liegenden Trinkwassertransportleitung und den Leitungen im Haus wird dann von den StadtWerken gelegt. Denn bis zur Wasseruhr ist der Versorger zuständig. Die erforderlichen Erdarbeiten hingegen liegen in der Verantwortung des Bauherrn.

Übrigens: Wer bereits während der Bauphase Wasser braucht, kann bei den StadtWerken auch Bauwasser beantragen.

Abwasser

Auch für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation besteht in der Regel ein Anschluss- und Benutzungszwang. Das ist in der Entwässerungssatzung geregelt. Der überwiegende Teil Rösraths ist an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen. Nur in einigen Außenbereichslagen ist kein Kanalanschluss möglich. Hier muss das Abwasser über eigene Grundstücksentwässerungsanlagen entsorgt werden. Die Einzelheiten hierzu sind in einer eigenen Satzung geregelt. Die Kosten, die für den Anschluss entstehen, ergeben sich aus der Abwassergebühren- und Beitragssatzung.

 

Wie beim Trinkwasseranschluss auch muss zeitnah vor Baubeginn ein Antrag gestellt werden, dem die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Hierzu zählt beispielsweise der amtliche Lageplan, aus dem sich auch die Dachflächen und befestigten Flächen ergeben müssen. Außerdem muss auf dem Formular für den Schmutzwasserabfluss angegeben werden, wie viele Abwasserablaufstellen es gibt und um welche es sich hierbei handelt. Für den Niederschlagswasseranschluss sind unter anderem Größe und Art der Dach- und sonstigen befestigten Flächen relevant und wie das Niederschlagswasser abgleitet werden soll (Kanal bzw. Straße, Versickerung oder Gewässer).

Wird die Anschlussgenehmigung erteilt, erhält der Bauherr einen so genannten Kanalbauschein, der ab Ausstellung drei Monate gültig ist und in dem genau festgelegt ist, wie der Anschluss zu erfolgen hat. Anders als beim Trinkwasser ist nämlich beim Abwasser der Bauherr selber für den Neubau und die Unterhaltung des Anschlusses zuständig. Dabei müssen die Arbeiten im öffentlichen Bereich, zu denen beispielsweise auch der Anschluss an den Anschlussstutzen des öffentlichen Kanals zählt, von einem anerkannten Tiefbauer durchgeführt werden.

Sind die Arbeiten fertiggestellt, müssen die Abwasserleitungen auf Dichtigkeit geprüft werden. Außerdem erfolgt eine Abnahme durch die StadtWerke. Ist alles in Ordnung, erhält der Hausbesitzer einen Abnahmeschein.

Strom

Netzbetreiber des Stromnetzes in Rösrath ist die Regionetz GmbH aus Aachen. Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH sind für diese dienstleistend bei allen Fragen rund um den operativen Betrieb im Hausanschlussbereich zuständig.

Wer sein Grundstück bzw. sein Gebäude an das Stromnetz angeschlossen haben möchte, muss zunächst eine Anfrage zum Netzanschluss bei den StadtWerken Rösrath stellen. In dem Antragsformular müssen Angaben zu den erforderlichen Leistungen gemacht werden. Außerdem gehören Grundriss- und Lageplan des Hauses dazu.

Innerhalb von zehn Werktagen erhält der Bauherr ein Angebot. Nach Auftragserteilung werden die Baumaßnahmen innerhalb der folgenden fünfzehn Arbeitstage durchgeführt.

Der Netzanschluss wird von Monteuren der StadtWerke ausgeführt, erforderliche Erdarbeiten können vom Bauherrn selber erfolgen. Auch hier gilt, dass Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich nur durch entsprechend konzessionierte Unternehmen vorgenommen werden dürfen.

Nach erfolgter Inbetriebsetzungsmeldung durch einen vom Bauherrn beauftragten Elektroinstallateur bauen die StadtWerke-Monteure den Stromzähler ein. Die Leitung kann damit in Betrieb genommen werden.

Auch Baustrom kann bei den StadtWerken Rösrath beantragt werden.

Die aktuellen Formulare und das Preisblatt für Netzanschlüsse können sich Bauherren im Downloadbereich Stromnetz herunterladen.

 

Übrigens: Ansprechpartner für den Gasanschluss ist in Rösrath die RheinEnergie AG, für die Telekommmunikationsleitung die Deutsche Telekom AG. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.