Warum lesen die StadtWerke Rösrath meinen Stromzähler ab?

Jedes Jahr ab Mitte Oktober ziehen die Ableser der StadtWerke Rösrath los, um in allen Haushalten Rösraths die Wasserzähler abzulesen…

… und so den Trinkwasserverbrauch des zurückliegenden Jahres zu ermitteln. In diesem Jahr kommt auf die Ableser eine neue Aufgabe hinzu: Sie werden zusätzlich auch die Stände aller Stromzähler erfassen – und zwar unabhängig davon, von wem der jeweilige Haushalt seinen Strom bezieht und ob der Stromlieferant auch schon einmal den Zählerstand erfragt hat. Bei manch einem wirft das Fragen auf. Dürfen die das überhaupt?

Vorweg gesagt: Ja, die StadtWerke dürfen das. Und nicht nur das, sie müssen das sogar tun. Denn: Seit dem Jahreswechsel 2015 auf 2016 gehört das Rösrather Stromnetz den StadtWerken. Und seit dem 1. Januar 2017 bewirtschaften die StadtWerke es auch – zusammen mit der Netzgesellschaft INFRAWEST, einer Tochter der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG), mit der die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH seit einigen Jahren erfolgreich kooperieren.

Die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH sind somit nicht nur Energielieferant – seit 2013 beliefern sie Rösrather Haushalte mit Ökostrom und Erdgas –, sondern auch für die Netzbewirtschaftung verantwortlich.

Was für den Endverbraucher häufig ein und dasselbe ist und deshalb eben auch gerne mal zu Verwirrungen führt, sind zwei ganz unterschiedliche Seiten der Medaille Stromversorgung.

Stromzählerablesung bei Energiekunden der StadtWerke Rösrath

Kunden, die von den StadtWerken Rösrath – Energie GmbH ihren Strom beziehen, erhalten ein Mal jährlich ein Schreiben mit einer Aufforderung, ihren Stromzähler selber abzulesen und den Zählerstand an die StadtWerke zu übermitteln. Auf dieser Grundlage erstellen die StadtWerke dann eine Jahresabrechnung. Wann diese Ablesung erfolgt, hängt davon ab, wann der Liefervertrag zwischen Kunde und StadtWerken zustande kam.

Zum Ende eines jeden Jahres muss der Netzbetreiber den Zähler dann auch noch einmal ablesen. Das wiederum erfolgt in der Regel persönlich durch einen Ableser – und in diesem Jahr eben erstmalig durch Mitarbeiter der StadtWerke Rösrath. Der dann abgelesene Zählerstand dient einerseits als Grundlage für die Berechnung der Netzentgelte, worauf später noch einmal näher eingegangen wird. Andererseits können die StadtWerke als Energielieferant damit überprüfen, ob die von ihren Kunden selber abgelesenen Zählerstände auch plausibel sind.

Stromzählerablesung bei Kunden anderer Stromlieferanten

Ähnlich wie bei den Energiekunden der StadtWerke verhält es sich natürlich auch bei Kunden eines anderen Stromlieferanten. Auch hier erfolgt in aller Regel ein Mal im Jahr eine vom Kunden selber vorgenommene Ablesung, die vom Lieferanten für die Jahresabrechnung veranlasst wird. Und die StadtWerke lesen den Zähler als Bewirtschafter des Rösrather Stromnetzes zusätzlich ab – aus denselben Gründen wie bei ihren eigenen Kunden. Nämlich um die Höhe der Netzentgelte, die der Lieferant an den Netzbetreiber zahlen muss, zu ermitteln, und um dem Lieferanten wiederum die Möglichkeit zu geben, die Plausibilität des vom Kunden angegebenen jährlichen Verbrauchs zu überprüfen.

Warum aber gibt es einerseits Stromlieferanten und andererseits Betreiber der Stromnetze? Und warum können das zwei ganz unterschiedliche Unternehmen sein? Der Grund hierfür liegt in der Liberalisierung der Strommärkte.

Von Monopolen zum freien Wettbewerb

Vor 1998 waren es einige wenige große Energiekonzerne, die von der Stromerzeugung über die Bewirtschaftung der Stromnetze bis hin zur Stromlieferung und Kundenbetreuung alles aus einer Hand anboten. Da die Versorgungsgebiete aufgeteilt waren, hatten diese Konzerne in ihren Gebieten eine Monopolstellung. Einen Wettbewerb unterschiedlicher Lieferanten mit unterschiedlichen Strompreisen, wie wir ihn heute kennen, gab es nicht. Die Stromkunden konnten ihren Stromlieferanten nicht frei wählen.

Um Missbräuche unter anderem bei der Festsetzung der Stromtarife zu verhindern, wurde eine staatliche Aufsicht eingesetzt.

Mit dieser insbesondere für die großen Energieversorgungsunternehmen komfortablen Situation war es dann in den 1990er Jahren vorbei. In der gesamten Europäischen Union setzte eine Liberalisierung der Strommärkte ein, die zum Ziel hatte, einen Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern zu schaffen. Allerdings ist Wettbewerb seitdem nur in zwei Bereichen möglich: bei der Stromerzeugung und beim Vertrieb. Bei der Bewirtschaftung der Stromnetze ist ein Wettbewerb nicht sinnvoll, da nicht mehrere Netze parallel nebeneinander betrieben werden können.

Für Stromkunden heißt das heute: Sie können ihren Stromlieferanten frei wählen. Sie können auch jederzeit ihren Stromlieferanten wechseln, sofern sie nicht vertraglich gebunden sind. Und sie können auch wählen, ob sie beispielsweise Strom aus konventioneller Erzeugung oder Ökostrom haben wollen. Und schlussendlich bedeutet freier Wettbewerb für die Kunden auch, dass ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife von billig bis hochpreisig angeboten wird. Den Netzbetreiber hingegen kann man nicht frei wählen.

Von Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern

Damit der Strom vom Erzeuger – einem Kraftwerk beispielsweise – zum Kunden kommen kann, braucht es ein leistungsfähiges, weitgespanntes Stromnetz, das jeden Haushalt in Deutschland erreicht. Dabei ist das Stromnetz in zwei Bereiche aufgeteilt: dem so genannten Übertragungsnetz, mit dem Strom über längere Strecken transportiert werden kann, und dem Verteilnetz, über das der Strom vom Fernnetz zu den Kunden gelangt.

Für das Übertragungsnetz sind in Deutschland aktuell vier große Netzbetreiber zuständig: TransetBW, Amprion, 50Hertz Transmission und Tennet TSO.

Rund 900 Verteilnetzbetreiber sind auf lokaler Ebene dafür zuständig, den Strom von den Übertragungsnetzen zu den Haushalten zu liefern. Das Verteilnetz in Rösrath wird von den StadtWerken zusammen mit der INFRAWEST bewirtschaftet.

Die Netzbetreiber – sowohl die Übertragungs-, als auch die Verteilnetzbetreiber – sind für die Instandhaltung der in ihrer Verantwortung liegenden Stromnetze verantwortlich und kümmern sich um einen reibungslosen Ablauf bei der Stromversorgung, beispielsweise auch was Probleme mit dem Stromzähler angeht. Bei allen Problemen rund um das Stromnetz ist somit der Netzbetreiber, nicht der Versorger Ansprechpartner. Wer in Rösrath eine Störung im Stromnetz, einen Stromausfall etwa, bemerkt, muss sich deshalb an die StadtWerke wenden und die Störnummer für das Stromnetz (02205/94 95 96 0) anrufen.

Und weil die StadtWerke das Stromnetz bewirtschaften und für die Zähler verantwortlich sind, müssen sie das Netz nicht nur regelmäßig warten, kontrollieren und bei Bedarf erneuern oder ausbauen, sondern eben auch die Zähler kontrollieren, ablesen und im vorgeschriebenen Turnus auswechseln. Dabei werden die Zähler mindestens ein Mal im Jahr, aber auch bei allen Änderungen abgelesen. Das heißt, wenn ein Mieterwechsel erfolgt ist oder der Kunde einen neuen Stromlieferanten hat, sind die StadtWerke verpflichtet, den jeweils aktuellen Zählerstand in einem System zu erfassen, auf das auch die Stromlieferanten Zugriff haben.

Damit wird einerseits zusätzlich sichergestellt, dass dem Kunden nur der Strom in Rechnung gestellt wird, den er letzten Endes auch verbraucht hat. Andererseits werden auf dieser Grundlage aber auch die Netzentgelte berechnet, die der Stromlieferant an denjenigen zahlen muss, der das Stromnetz bewirtschaftet. Denn: Die Stromleitungen müssen allen Stromlieferanten für die Belieferung ihrer Kunden zur Verfügung stehen. Dafür zahlen diese ein – verbrauchsabhängiges – Entgelt.

 

Übrigens: Um einen unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, kündigen sich die Ableser der StadtWerke Rösrath nicht vorher an. Sie können sich aber selbstverständlich ausweisen. Und wenn sie die Anwohner nicht antreffen, hinterlassen sie zwei Benachrichtigungen im Briefkasten – eine in Postkartengröße für den bzw. die Wasserzähler und eine zweite im Format DIN A 4 für den bzw. die Stromzähler. Sowohl der Stand des Wasser- als auch der des Stromzählers müssen dann vom Kunden selber abgelesen, auf die jeweilige Benachrichtigung eingetragen und an die StadtWerke übermittelt werden. Das geht auch über Onlineformulare auf der Internetseite der StadtWerke (Wasserzähler hier, Stromzähler hier). Aber Obacht: In das Onlineformular für den Stromzähler bitte nur dann den Zählerstand eingeben, wenn Sie das weiße Formular mit der Aufschrift „Ablesung Ihres Stromzählers – Ein Kundenservice der StadtWerke Rösrath im Auftrag der INFRAWEST“ im Briefkasten hatten (Muster siehe unten). Und bitte auch keinen Wasserzählerstand auf der Karte für den Stromzähler eintragen und umgekehrt.