Energiepreisbremsen: Kunden der StadtWerke Rösrath bekommen neue Abschlagspläne für Strom und Gas

Mit Datum 11. März 2023 bekommen alle Energiekundinnen und -kunden der StadtWerke Rösrath in den kommenden Tagen Anschreiben, mit denen sie über ihre neuen individuellen Abschläge für RöStrom und RöGas informiert werden. Wer im Online-Portal angemeldet ist, hat diese bereits erhalten. Auf Basis der Energiepreisbremsen zahlen Energiekunden rückwirkend zum 1. Januar 2023 für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Arbeitspreis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde Strom und 12 Cent brutto pro Kilowattstunde Gas. Die neuen Abschläge ziehen die StadtWerke Rösrath dann zum 21. März ein. Kunden, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, werden gebeten, ihren März-Abschlag ebenfalls zu diesem Datum zu überweisen.

„Wir freuen uns, dass wir es trotz der großen Herausforderungen für die Umsetzung der Energiepreisbremsen in unseren Abrechnungssystemen geschafft haben, den vorgegebenen Zeitplan einigermaßen pünktlich einzuhalten“, betont Christoph Schmidt, Geschäftsführer der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH. „Das haben wir nicht zuletzt allen Beteiligten an diesem Prozess zu verdanken, die in den vergangenen Wochen nahezu rund um die Uhr daran gearbeitet haben. Unsere Kunden erhalten jetzt die Entlastungen, die ihnen gesetzlich zustehen.“

Um die enormen Preissteigerungen für Strom und Gas in Folge des russischen Angriffskriegs für die Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern, hatte die Bundesregierung neben Soforthilfen und der Gasdezemberhilfe auch Energiepreisbremsen beschlossen, die zunächst bis Ende 2023 gelten sollen.

Für einen fest definierten Verbrauch zahlen Kunden einen gedeckelten Arbeitspreis. Für jede Kilowattstunde über diesem Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Energiesparen lohnt sich dabei doppelt. Wer seinen Energieverbrauch deutlich, also um mehr als 20 Prozent, senkt, wird zudem doppelt belohnt, denn die Einsparung wird vollständig zu dem höheren, nicht gedeckelten Vertragspreis zurückerstattet. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom und Gas wird also mit dem höheren Vertragspreis berechnet und den Strom- und Gaskunden in Euro rückvergütet.

Antworten auf viele Fragen rund um die Preisbremsen gibt es hier.