Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden zur Umsetzung der Energiepreisbremsen

Die enormen Preissteigerungen für Strom und Gas in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine belasten viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Um Energiekunden zu entlasten, hat die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen. Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs von Strom und Gas zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher demnach ab März 2023 und rückwirkend für Januar und Februar einen gedeckelten Arbeitspreis. Dieser liegt für Strom bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, für Gas bei 12 Cent.
Auch unsere RöGas- und RöStrom-Kundinnen und -Kunden erhalten selbstverständlich die ihnen zustehende Entlastung. Bei der Umsetzung kommt es aufgrund der hohen Komplexität aktuell allerdings zu Verzögerungen.

In Kürze erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden ihre neuen, individuellen Abschlagspläne für RöStrom und RöGas. Erst im Anschluss ziehen wir bei allen Kund*innen mit SEPA-Mandat die neuen Abschläge ein.

Sie zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag?
Dann setzen Sie bitte den März-Abschlag solange aus, bis Sie von uns Ihren neuen Abschlagsplan erhalten haben. In diesem Anschreiben finden Sie auch die Information über Ihren neuen März-Abschlag, den Sie im Anschluss begleichen sollten.