Öffentliche Bekanntmachung

01. Juli 2010

Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung) vom 18.02.2009 in der derzeit gültigen Fassung erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:

Die nachfolgend aufgeführten Straßen wurden mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage (Kanalisation) versehen:

- Unterlehmbach                                                               Schmutzwasserkanalisation
  ab Haus Nr. 10 bis Haus Nr. 21 
- Stöcken                                                                             Trennwasserkanalisation
- Stöcker Garten                                                                Trennwasserkanalisation
- Stöcker Weg
  
ab Haus Nr. 129 bis zur  
   Einmündung Straße Stöcken                                        Trennwasserkanalisation

Für diese Straßen ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath AöR zu beantragen.

Rösrath, den 30.06.2010                                                          Ralph Hausmann
                                                                                                       Vorstand