01. Juli 2010
Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung) vom 18.02.2009 in der derzeit gültigen Fassung erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen wurden mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage (Kanalisation) versehen:
- Unterlehmbach Schmutzwasserkanalisation
ab Haus Nr. 10 bis Haus Nr. 21
- Stöcken Trennwasserkanalisation
- Stöcker Garten Trennwasserkanalisation
- Stöcker Weg
ab Haus Nr. 129 bis zur
Einmündung Straße Stöcken Trennwasserkanalisation
Für diese Straßen ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath AöR zu beantragen.
Rösrath, den 30.06.2010 Ralph Hausmann
Vorstand