Preise
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren erhoben. Sie sind festgelegt in der Gebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Rösrath (Preise dort noch in DM, in Euro siehe unten).
Gebührenpflichtig ist der Antragsteller oder derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt. Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung durch die StadtWerke Rösrath per Gebührenbescheid.
Gebühren
Nutzungsrechte Wahlgrabstätten | |
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Einzelgrab | 1.012,36 € |
Doppelgrab | 2.024,72 € |
Jede weitere Grabstelle | 1.012,36 € |
Urnenwahlgrab | 281,21 € |
Nutzungsrechte Reihen- und Nebengrabstätten | |
Reihengrab für Verstorbene bis 5. Lebensjahr | 168,73 € |
Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 506,18 € |
Urnenreihengrab | 168,73 € |
Nebengrab | 51,13 € |
Beerdigungskosten | |
Für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr | 224,97 € |
Für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 449,94 € |
Urnenbeisetzung | 158,50 € |
Benutzung der Trauerhalle | |
Zur Trauerfeier | 73,63 € |