Öffentliche Bekanntmachung zur Anzeige der betriebsfertigen Herstellung öffentlicher Abwasseranlagen

(vom 21.03.2011)

Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung) vom 18.02.2009 in der zurzeit gültigen Fassung erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:

Die nachfolgend aufgeführten Straßen wurden mit einer betriebsfertigen Abwasseran-lage (Kanalisation) versehen:

- Julweg                                                                       Mischwasserkanalisation
ab Haus Nr. 15 bis Haus Nr. 23
- Scharrenbroicher Straße                                     Schmutzwasserkanalisation
- ab Haus Nr. 7 bis Haus Nr. 13
Rosenweg                                                                   Schmutzwasserkanalisation
ab Haus 10a bis Haus Nr. 10b
- Volberg                                                                      Schmutzwasserkanalisation
Haus Nr. 8a

Für diese Straßen ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath AöR zu beantragen.

Ralph Hausmann, Vorstand