Öffentliche Bekanntmachung zu Anzeige der betriebsfertigen Herstellung von Abwasseranlagen
(vom 01.07.2010)
Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung) vom 18.02.2009 in der derzeit gültigen Fassung erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen wurden mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage (Kanalisation) versehen:|
Unterlehmbach |
Schmutzwasserkanalisation |
| ab Haus Nr. 10 bis Haus Nr. 21 | |
| Stöcken | Trennwasserkanalisation |
| Stöcker Garten | Trennwasserkanalisation |
| Stöcker Weg | Trennwasserkanalisation |
| ab Haus Nr. 129 bis zur Einmündung Straße Stöcken |
Für diese Straßen ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath AöR zu beantragen.
| Rösrath, den 30.06.2010 | Ralph Hausmann |
| Vorstand |
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