Öffentliche Bekanntmachung zu Anzeige der betriebsfertigen Herstellung von Abwasseranlagen

(vom 01.07.2010)

Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung) vom 18.02.2009 in der derzeit gültigen Fassung erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:

Die nachfolgend aufgeführten Straßen wurden mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage (Kanalisation) versehen:

Unterlehmbach

Schmutzwasserkanalisation

ab Haus Nr. 10 bis Haus Nr. 21  
 Stöcken  Trennwasserkanalisation
 Stöcker Garten  Trennwasserkanalisation
 Stöcker Weg  Trennwasserkanalisation
ab Haus Nr. 129 bis zur
Einmündung Straße Stöcken
 

Für diese Straßen ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath AöR zu beantragen.

Rösrath, den 30.06.2010            Ralph Hausmann
             Vorstand

 

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