Öff. Bekanntmachung zur betriebsfertigen Herstellung öff. Abwasseranlagen
(vom 27.07.2011)
Gemäß § 9 der Satzung des Kommunalunternehmens der StadtWerke Rösrath AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Rösrath (Entwässerungssatzung), vom 18.02.2009 in der zurzeit gültigen Fassung, erfolgt folgende öffentliche Bekanntmachung:
Die nachfolgend aufgeführte Straße wurde mit einer betriebsfertigen öffentlichen Abwasseranlage versehen:
Hove
Kanalisation zum Anschluss von Schmutzwasser der angrenzenden Grundstücke und des Niederschlagswassers der Straßenflächen.
Für diese Straße ist damit gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschlusszwang nach Maßgabe der Satzung wirksam geworden. Jeder Anschlussberechtigte ist verpflichtet, sein bebautes Grundstück innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung an die bestehende öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss ist bei den StadtWerken Rösrath zu beantragen.
Rösrath, den 19.07.11
Ralph Hausmann
Vorstand