Tarife

Preise und Versorgungsbedingungen - Trinkwasser

Allgemeines

Die Gebühr für Trinkwasser setzt sich aus einer Grundgebühr (Bereitstellungspreis) und einer Verbrauchsgebühr (Mengenpreis) zusammen. Die Erfassung der gebrauchten Trinkwassermengen erfolgt über geeichte Wasserzähler.

Gebührenpflichtig ist der jeweilige Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Trinkwasser verbraucht wird. Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7 bzw. 19 Prozent. Die Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt normalerweise einmal jährlich. Hierbei werden jeweils die Nettopreise zu Grunde gelegt. Dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Neben der Jahresendabrechnung werden Abschlagszahlungen auf den folgenden Abrechnungszeitraum erhoben.

Grundgebühr

Nenndurchfluss Qn
desWasserzählers 

Grundgebühr
(€ pro Monat) 

(Kubikmeter pro Stunde) 

netto

    bis 2,5 

   9,80

bis 6

  23,50

  bis 10

  39,20

  bis 40

 156,80

  bis 60

 235,20

Verbrauchsgebühr

Pro Kubikmeter Trinkwasser  netto   1,40 € 

Wasserentnahme aus Hydranten

Monatsmiete Standrohr netto 25,00 €
Verbrauchsgebühr (pro Kubikmeter Trinkwasser) netto   1,40 €
Grundgebühr Wasserzähler Doppelter Gebührensatz gemäß obiger Tabelle

Wasser-Hausanschluss

Bis 7 Meter Leitungslänge DN 40 netto 447,00 €
Zuschlag für jeden weiteren Meter DN 40 netto   11,20 €

Wasser-Anschlussbeitrag

Je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche: netto     1,53 €

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Für weitere Fragen: Telefon (02205) 9250 - 600