Preise und Versorgungsbedingungen - Trinkwasser
Allgemeines
Die Gebühr für Trinkwasser setzt sich aus einer Grundgebühr (Bereitstellungspreis) und einer Verbrauchsgebühr (Mengenpreis) zusammen. Die Erfassung der gebrauchten Trinkwassermengen erfolgt über geeichte Wasserzähler.
Gebührenpflichtig ist der jeweilige Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Trinkwasser verbraucht wird. Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7 bzw. 19 Prozent. Die Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt normalerweise einmal jährlich. Hierbei werden jeweils die Nettopreise zu Grunde gelegt. Dem daraus resultierenden Rechnungsbetrag wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Neben der Jahresendabrechnung werden Abschlagszahlungen auf den folgenden Abrechnungszeitraum erhoben.
Grundgebühr
|
Nenndurchfluss Qn |
Grundgebühr |
|
(Kubikmeter pro Stunde) |
netto |
|
bis 2,5 |
9,80 |
|
bis 6 |
23,50 |
|
bis 10 |
39,20 |
|
bis 40 |
156,80 |
|
bis 60 |
235,20 |
Verbrauchsgebühr
| Pro Kubikmeter Trinkwasser | netto 1,40 € |
Wasserentnahme aus Hydranten
| Monatsmiete Standrohr | netto 25,00 € |
| Verbrauchsgebühr (pro Kubikmeter Trinkwasser) | netto 1,40 € |
| Grundgebühr Wasserzähler | Doppelter Gebührensatz gemäß obiger Tabelle |
Wasser-Hausanschluss
| Bis 7 Meter Leitungslänge DN 40 | netto 447,00 € |
| Zuschlag für jeden weiteren Meter DN 40 | netto 11,20 € |
Wasser-Anschlussbeitrag
| Je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche: | netto 1,53 € |
Für alle, die mehr wissen wollen:
-
zu Preisen hier die ausführliche Beitrags- und Gebührensatzung Trinkwasser
-
zu unseren Versorgungsbedingungen hier die Wasserversorgungssatzung
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